ARHIVSKI VJESNIK 1. (ZAGREB, 1958.)
Strana - 218
Absicht des KHK bekanntgegeben, nach Durchführung der bereits angeordneten Vert Schiebungen (siehe Big. 2 Skizze) die Meuterer zur Übergabe aufzufordern ev. mit Waffengewalt zur Ordnung zu bringen. 6 h nm. Wurde Obst. Jlluscig. Kdt. der 5 Fs. A. Brig, angewiesen, das Kmdo. über die nach Zelenika dirigierten Kräfte zu übernehmen. Da dem KHK, ohne die Sicherheit des KHafens gegen fdl. Landung in Frage zu stellen — nur geringe Kräfte zur Niederwerfung der Empörung zur Verfügung standen, wurde das KSchKmdoDS um Verstärkung ersucht.8) 5 h 45 nm. Von diesem wurde 1 FHbBT zugesagt und auch zugesendet (Eintreffen am Abend 2. II. 1918. in Zelenika). Das MGG Cetinje wjirde von der Meuterei verständigt und über das Abziehen der 4 Komp. u. der 7 cm GbKnBt GBTlphAbt 35 von Krstac und Ledenice orientiert. Bis 6 h nm war über die Meuternden bekannt geworden dass sie angeblich bei Zelenika bewaffnet an das Land gehen wollen (Mldg. 4 h 15 nm. vom EtStatKmdo Zelenika) dass sie mit MGn einen Umzug auszuführen beabsichtigen um deutsche und öst. ung. UBootbesatzungen zum Anschluss an die Meuterei zu zwingen, weiters dass sie sich mit Kgf. vereinigen u. Offz. verhaften wollen. 9 ) (Daunter auch eine Mldg. des deutschen KKpt. Akkermann, mit der Bitte um starkes mil. Kommando nach Steinbaracken in Kumbor, da deutsche UBootbesatzung nicht bewaffnet sei u. Bitte um Abschub der Kgf.). Kräfte gegen Zelenika waren in Marsche, Befehl zum Abschub der Kgf. wurde an EtStatKmdo Zelenika gegeben. Während dieser Vorgänge erhielt 6 h nm. das KHk vom Flottenkirtdo nachstendes Tlg: »Nach Mldg. Krflkmdos haben sich Marinemannschaften empört u. den Stab interniert, ersuche dringend wenn Landtruppen verlässlich sind, mit ihrer Hilfe und mit Artilerie die Bewegung niederzudrücken.« Flottenkommando Res. Nr. 768. 5 h 45 nm. Wurde vom Kmd. Gen. befohlen, alle Marineetablissements, darunter Radiosammeistation, etz. am Lande zu besetzen u. durch eigene Truppen bewachen zu lassen (wurde durchgeführt). 7 h 45 nm. Erhielt das KHK Befehl des KG in BHD Op. Nr. 496. Die darin angegebenen Verhaltungsmassregeln für das KHK waren von diesem schon vorbereitet und in Durchführung. Entsendung des Offiziers zur Aufforderung der Meuterer konnte erst nach Bereitstellung der Kräfte zur Unterdrückung der Empörung augeführt werden. KHK beabsichtigte dies 2. /II. vm. durchzuführen. Auf Grund des vom KG in BHD erteilten obigen Befehles und dem Ersuchen des Flottenkmdos Res. Nr. 768 gemäss, wurde der Befehl Op. Nr. 2354 ausgegeben, (liegt bei, Beilage 3.). — 218 —