Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 341 2.) ob es auch der Lösung durch einen Vergleich, wie oben angegeben, bezüglich des Lónyay’schen Vermächtnisses zustimmte, inwiefern er im Gegensatze zu meinem juristischen Gutachten doch verwirklicht werden könnte. Ich sehe mich veranlasst auch die letzte Frage zu stellen, denn im Falle, dass das Anselmianum infolge der mannigfachen Verpflichtungen oder der überhohen Gebühren, die noch heute genau nicht festzustellen sind) die Erbschaft für unannehmbar hielte, würde das Vermächtnis für die Kirche gänzlich verloren gehen. Um dies zu vermeiden, muss man mit der Möglichkeit rechnen, dass man auch einen viel ungünstigeren Vergleich schliessen müsste, wenn die gegenwärtige Lösung aus was immer für einem Grunde nicht zustande käme.----Ich möchte noch erwähnen, wenn das Anselmianum auf Grund meines schriftlichen Gutachtens keine Entscheidung treffen könnte, ob es nicht zweckmässig wäre, wenn es einen Beauftragten mit Vollmacht (Plenipotentiär) entsenden wollte, mit dem man persönlich alle fragen bis in das Detail besprechen könnte. Hochachtungsvoll: Pannonhalma, am 13. Dezember 1946. Dr. Julius Radda [s. k.] Rechtsanwalt des Ordens, Verlassenschaftskurator----------------------------------------------------------------------------------------------------------Ich bezeuge, dass obige Übersetzung mit dem Original sinngemäss über einstimmt. Die Berichtigungen auf S. 1, viertunterste Zeile (ziehen – zogen, ist-war) habe ich eigenh ändig vorgenommen. Pannonhalma, am 14. Dezember 1946. Stempel P. Roland Dezsényi O.S.B. [s. k.] erzäbtl. Kanzleidirektor