Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
338 Somorjai Ádám OSB II. In der Frage der Erbschaft ist in den letzten zwei Tagen eine Wendung eingetreten, die sehr beachtbar ist. Auf mein Befragen beim Ungarischen Ministerium der Finanzen ist mir die Auskunft zugekommen, dass der Benediktinerorden von Pannonhalma, als ein ungarischer sich mit Unterricht befassender Orden das dem öf fentlichen Unterrichtswesen dienende Vermögen gebührenfrei erben könne. Diese Befreiung von der ungef ähr 80 %-igen Gebührenlast bedeutet nicht nur eine Entlastung von einer sonst nicht erfüllbaren Verpflichtung, sondern auch, dass für kirchliche Zwecke umsomehr Mittel verwendet werden könne. Ausser dieser Gebührenfrage zeig t sich auch bez üglich der übrigen Prob leme eine Möglichkeit der Lösung. In den letzten Tagen war es mir möglich mit dem Rechtskonsulenten der Familie Windischgraetz und mit dem Prinzen Ernst eine persönliche Aussprache zu pflegen, die vorderhand ohne alle Verpflichtung und ohne Pr äjudiz den folgenden Vergleichsantrag stellten: 1.) Der Orden soll den Anspruch der Frau Erzherzogin Elisabeth Windisch graetz, der Tochter der kön. Prinzessin Stephanie auf den Pflichtteil anerkennen. 2.) Der Orden möge zugunsten der Prinzessin Stephanie Windischgraetz, die eine belgische Staatsbürgerin ist, auf alle Liegenschaften, die der Prin zessin Stephanie gehörten, Verzicht leisten: namentlich auf die Grund stücke auf dem Gebiete der drei Länder (cca 2807 Kat.-joch Acker und Waldungen), auf die Hälfte des Besitzes des Schlosses in Oroszvár, wie auch einiger kleineren Wohnhäuser, welche nämlich das Eigentum der Prinzessin Stephanie bildete. Als Entschädigung für die Hälfte dieser Liegenschaften (also was über den Pflichtteil liegt) wird die Familie Windischgraetz als Ent gelt eine später festzusetzende Geldsumme dem Orden auszahlen. 3.) Der Orden möge die testamentarisch vermachten Schmucksachen und andere Mobilien, wie die Juwele, die einen Bezug auf die Familie haben – eventuell gegen eine ziemende Geldverg ütung – herausgeben. Die noch übrigen Mobilien der Verlassenschaft der Prinzessin Stephanie erbt der Orden. 4.) Die Familie Windischgraetz, bezw. Prinzessin Stephanie Windischgraetz als Haupterbin erhält alle ihre Ansprüche , die unter dem Rechtstitel der Entschädigung auf Grund der Friedensverträge gegen den Staat erhoben werden könne, aufrecht.