Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 337 im mer in staatlicher Verwaltung befinden, war ich nicht in der Lage zu überprüfen oder mich darüber weiter zu informieren. Die Liegenschaft in Österreich : rund 860 Kat.-joch ist bis jetzt unber ührt; doch zirkulieren allerdings unkontrollierbare Gerüchte, dass auch in Österreich eine Bodenreform vorbereitet wird. Der österreichische Besitz be findet sich in Pacht, doch leistet der Pächter seit 1945 keine Zahlung. Das Mobiliarvermögen hat keinen bedeutenderen Wert. Der grösste Teil der Mobilien des zu der Lónyayschen Verlassenschaft gehörenden Schlosses ist infolge der Kriegsereignisse entweder vernichtet worden oder verschwunden. Die verbliebenen Mobilien wurden bei der Inventaraufnahme am 16. November 1946 auf rund 73.000 Forint geschätzt. Der Wert der Weisswäsche und des Silbergerätes, welche zur Hinter lassenschaft der Prinzessin Stephanie geh ören, ist laut Inventar rund 30.000 Forint, während die Schmucksachen auf rund 245.000 Forint geschätzt wurden. Die Vermächtnisse sind laut Testamente noch durch auszuzahlende Pensionen, deren Höhe jetzt noch nicht genau feststellbar ist, durch Legate in barem Geld, Lebensrente und das Dritteil es Reinertrages, das dem St. Emmerich-Kolleg auszuzahlen ist, belastet. Nach den neuesten ungarischen staatlichen Gebührenvorschriften belau fen sich die Gebühren der Erben, die nicht in Blutverwandtschaft mit dem Erblasser stehen, nach meiner Rechnung auf cca. 80% der Verlassenschaft. Wenn wir dies alles in Betracht zogen, so war meine Überzeugung, dass der Orden bei den heutigen schwierigen finanziellen Verhältnissen nicht imstande ist den Verpflichtungen des Verm ächtnisses (Legate, Pensionen, Lebensrente etc.) nachzukommen, und hauptsächlich die Geldsumme zur Begleichung der Erbgebühr zu verschaffen, die, wie gesagt, 80% der Verlassenschaft ausmacht. Es musste auch in Betracht gezogen werden, dass sowohl in Ungarn, als auch in der Tschechoslowakei die rentablen Liegenschaften aufgeteilt, bzw. in staatlichen Besitz genommen wurden und es kaum zu erwarten ist, dass der Benediktinerorden dieselben für sich erhalten könnte. So stand also in wesentlichen Zügen die Angelegenheit des Vermächtnisse und ich musste mit grossem Bedauern feststellen, dass die edle Absicht der Erblasser, den Aufbau des Budapester Gymnasiums, Internats und Re si denzhauses des Ordens zu befördern und damit die Erziehung der ungarischen Jugend im kath. Geist durch den Orden noch mehr zu sichern – kaum verwirklicht werden kann.