Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)

III. Forrás

Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 327 die ganze Investitionssumme dem investierenden Erben zurückerstattet wird, oder es kann nur der kleinere jährliche Amortisationsteil vom flies­senden Ertrage abgezogen werden, damit nach der Möglichkeit jedes Jahr einige Unterstützung flüssig gemacht werden könne. Auch der auf diese Weise zurückerstattete Summenertrag kommt den Sankt Emmerichern in Eindrittel-Proportion zur Aufteilung. – Die im Schlosse befindlichen Mobilien können nicht als Ertragsquelle betrachtet werden, über diese ver­fügt mein Erbe nach dem Ableben meiner Gemahlin frei, es ist nur mein Wunsch, dass Bilder und Möbel von grösserem Werte, und die sich auf den Schenkenden beziehenden Bilder oder Kunstgegenstände in Oroszvár oder im Kloster Pannonhalma oder auf beiden Orten untergebracht werden. – Es steht im Rechte meines allgemeinen Erben, das eventuelle Defizit des Jahres aus der Domäne Oroszvár auf das folgende Jahr zu übertragen und die aus­zubezahlende Summe mit dessen Berücksichtigung auszurechnen. In die Berechnung des Reinertrages gestatte ich dem Verein der Sankt Emmerich Kollegien in Budapest keine Einrede, sondern überlasse ausschliesslich dem Gewissen der jeweiligen Leitung des Ordens des Heiligen Benedikt. Ich will nämlich im vollsten Masse für immer auch die Möglichkeit ausschliessen, dass diese katholischen Institutionen in Verbindung mit dieser letzten Verfügung miteinander im Prozess liegen können. Sollte der Verein der Sankt Emmerich Kollegien in Budapest sich damit nicht zufrieden geben und die Berechnung des Reinertrages gegenüber dem Orden des Hei­ligen Benedikt wann immer mit einem Prozesse anfechten, so hört die Verpflichtung des Ordens des Heiligen Benedikt zur Erfüllung dieser meiner Legatverfügung sofort auf und gebührt auch dieser Eindrittelteil des Reinertrages dem Orden des Heiligen Benedikt. Ausserdem verfüge ich, dass dieses Legat dem Verein der Sankt Emmerich Kollegien nur solange zustehe, bis der Verein unter der Leitung römisch-katholischer Priester steht! Sollte der Verein oder in dessen Institution die römisch-katholische priesterliche Leitung aufhören, so verliert diese meine Legatverfügung ihre Wirkung und steht auch das Eindrittel des Reinertrages nach der Domäne Oroszvár meinem allgemeinen Erben zu. – 2.) Gräfin Gabriella Alberti Budapest, Königin Zitastrasse 17. vermache ich eine dem Werte von Jährlich 300 q (dreihungert q) Weizen entsprechende, aber wenigstens 600 sechstausend Pengő Lebensrente, welche von meinem allgemeinen Erben halbjährlich in den ersten Tagen von Jänner und Juli zu zahlen sein wird. Ich bitte aber meine Gemahlin, diese Lebensrente während der Nutzniessung aus dem ihr zustehenden Ertrag bereits von

Next

/
Thumbnails
Contents