Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
312 Somorjai Ádám OSB haben und nie antasten liess. Ich habe die kummervollen Jahre meiner ersten Jugend – die Weltanschauungen moderner Wahnvorstellungen – gewissenlose Vernichtungen heiligster Gesetze und Überlieferungen – die grauenvollen Kriege mit ihren höllischen Ursachen und ihre frevelhaften Folgen mit Gottes Hilfe – durch die weise, kluge, liebevolle Führung den kostbaren Schutz, das unerschütterliche Gottvertrauen, den Heldenmuth meiner innigst geliebten Gemahls ohne Straucheln furchtlos mit Zuversicht ertragen und überwunden. Urkund dessen habe ich diese meine letzwilligen Verfügungen enthaltendes Testament eigenhändig geschrieben und vor den durch mich erbetenen Testamenszeugen mit Worten erklärt – dies ist mein letzter Wille – den ich eigenhändig unterschrieben habe und den einen Faden mit meinem Siegel versehen Stephanie Prinzessin von Belgien, Fürstin von Lónyay, Herzogin zu Sachsen, Prinzessin von Sachsen Coburg und Gotha einstige Kronprinzessin von Österreich Ungarn, Oroszvár 4 Juli 1944. Ich ordne an zur Ergänzung meines Testamentes vom 4 Juli, dass das Erbrecht des Nacherben – „Institutum Pontificium Benedictinorum Sancti Anselmi de Urbe Roma” – auf meine hinterlassenen Immobilien grund bücherlich intabuliert sicher gestellt werden soll – für den Fall, als meiner von mir bestimmten Erbe der Hälfte meiner Domäne Oroszvár, wann immer und durch einen nicht voraus zu sehenden Umstand meine Hinterlassenschaft verlieren würde, Stephanie Prinzessin von Belgien, Fürstin von Lónyay, Herzogin zu Sachsen, Prinzessin von Sachsen Coburg, einstige Kronprinzessin von Österreich Ungarn, Oroszvár, 4 Juli 1944. Wir Endesgefertigte eigens zu diesem Zwecke vond er uns einzeln persönlich bekannten Testatorin persönlich erbeten, während der ganzen Zeit der Testamentserrichtung ständig gleichzeitig und ununterbrochen anwesende Testamentszeugen bezeigen hiemit, dass die uns persönlich be kannte Testatorin Stephanie, Prinzessin von Belgien, Fürstin v. Lónyay, Herzogin zu Sachsen, Prinzessin von Sachsen Coburg Gotha, einstige Kronprinzessin von Österreich-Ungarn, wohnhaft in Oroszvár in Un garn, die vorliegende eigenhändig geschriebene Urkunde in unserer gleich zeitigen, ständigen, und ununterbrochenen Anwesenheit als Ihre letztwilligen Verfügungen erhaltendes Testament erklärte u. diese Urkunde in unserer gleichzeitigen, ständigen u. ununterbrochenen Anwesenheit vor uns eigen händig gefertigt u. die beiden Fadenden dieses Testamentes mit ihrem Siegel versehen hat. – Urkund dessen haben wir Testamentszeugen