Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 301 Vermögen nachstehendes letztwillig anordne wie folgt. Ich erkläre, dass ich alle meine früheren wo immer sich befindlichen letztwilligen Verfügungen hiemit annulliere, ausser Kraft setze, für Null und nichtig erkläre, betrachte und ausdrücklich auch meinen Stiftungsbrief von 1930 inbegriffen. Ich betone, dass meine letztwilligen Verfügungen ausschliesslich und allein diese Urkunde enthaltet. Aus ganzem Herzen, aus voller Seele danke ich meinem innigst geliebten Gemahl für jeden Tag, für jede Stunde die ich an seiner Seite verbrachte, für das Glück, dass er mich seit unserer Vermählung schenkte, für seine Liebe, für seine Treue. Ich ordne an und erkläre, dass ich meine Tochter: Elisabeth Maria Erzherzogin von Österreich, Fürstin Otto Windischgraetz hiemit enterbe und von meinem Nachlass gänzlich ausschliesse aus folgenden nach ungarischen Gesetzen gültigen Enterbungsgründen. – Die genannte Enterbte meine Tochter, obwohl sie verheirathet ist, die kirchliche Ehe mit Fürst Otto Windischgraetz noch gültig aufrecht besteht – wenn sie gerichtlich geschieden auch ist – lebt mit einem anderen Mann, führt daher einen andauernden unmoralischen Lebenswandel. Ausserdem hat sie ihre gesetzlichen vier Kinder von sich gestossen so auch, mit ihnen, mich ihre Mutter und dies ohne Grund. Dieses sündhafte Leben, dieses schwere Unrecht haben mich tief beleidigt und die Seelen der vier Kinder vergiftet. – Da meine Tochter Elisabeth Marie aus ihrem Vermögen, das sie von S. M. Kaiser Franz Joseph und von I. M. Kaiserin Elisabeth erbte – weder sie, noch ihr Gemahl Fürst Otto Windischgraetz für ihre 4 Kinder sorgen, ihnen keinen standesgemässen Lebensunterhalt gaben, habe ich Grund zu befürchten, dass nach dem Ableben ihrer Eltern die drei noch lebenden Kinder – ein Sohn Rudolf das vierte Kind ist gestorben – von ihrer Mutter kaum etwas erben werden und mittellos ein [sic!]. – Deshalb habe ich das Recht, die Pflicht für meine geliebten verwaisten drei Enkelkinder zu sorgen, so wie ich es seit dem Jahre als sie zu mir zurückfanden, meinen Schutz verlangten, als ihre Mutter sie von sich zurückstoss, mit grösster Freude gethan habe. Seit der Besetzung von Belgien durch die Deutschen, also seit fünf Jahren habe ich jedwede Verbindung mit meinem Vaterlande verloren. Ich verfügte in 1939 in Bruxelles Belgien über ein Vermögen von drei Millionen gute belgische francs welche Renten bringen mussten! Ausserdem verfügte ich über den fünften Theil der Domäne Bouchout mein Erbe, nach meiner Tante der Kaiserin Charlotte und meines Schmuckes in Bruxelles. Mein belgischer Vermögens Verwalter in Bruxelles ist mein Vertrauensmann. Ich vermache das erwähnte Vermögen meinen drei Enkelkindern: S. D. Prinz Franz