Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)

III. Forrás

Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 295 Lónyay. Für den Fall, dass die Erzabtei Pannonhalma aus irgend einem Grund diese Erbschaft nicht antreten kann, wünschen beide Testatoren, dass diese Erbschaft das Institutum Pontificium Benedictorum [sic!] Sancti Anselmi de Urbe Roma bekommt. Zur Rettung des Gutes ist Seine Durchlaucht sicherlich geneigt – bei Vorbehalt seines Nutzniessungsrechtes – schon bei Lebzeiten dem Institut Sancti Anselmi dasselbe zu überlassen. Der Fall, dass die Erzabtei Pannonhalma das Gut Oroszvár nicht ungeteilt erben kann, ist gegenwärtig unbedingt eingetreten, weil ja die Güter der Erzabtei selbst – infolge der Bodenreform in Ungarn – fast alle enteignet und schon zum grössten Teil aufgeteilt sind und in der Tcéccoslovaquei von Ungarn jedweder Besitz eo ipso weggenommen wird. Nur in Österreich wird das Privageigentumsrecht geachtet. Von dem Gute Oroszvár liegen in Ungarn rund 1600 Hectar. In der Tc é ­ccoslovaquei 1150 Hectar. In Österreich 480 Hectar. Das ganze Gut reprä ­sentiert einen Wert von circa eine Million Dollar. Zur Erhaltung des Gutes wäre es zweckm ässig, auf diplomatischem Wege Schritte zu unternehmen: 1.) in der Tcéc coslovaquei – woselbst schon die Belgische Gesandschaft auch Schritte unternimmt –, dass das beschlagnahmte Gut wieder frei ge­geben und den rechtsmässigen Eigentümern zurückgegeben wird, – 2.) in Ungarn, dass das Enteignungsverfahren aufgehoben, die teilwiese Aufteilung rückgängig gemacht wird und dass das Gut den rechtsm ässigen Erben, der im gegebenen Fall Ausländer ist, zugef ührt wird. Wo noch keine diplomatische Vertretung vorhanden ist, könnte die Hilfe der englischen und amerikanischen Missionen in Anspruch genommen werden. Indem ich Eurer Fürstlichen Gnaden diese meine Meldung erstatte, ver ­bleibe ich in tiefster Ehrfurcht ergebenster Diener: Alexander Schmidt [s. k.] Rentmeister

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