K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 8. (Wien, 1911)

Wilhelm Franz: Archivfürsorge Österreichs in Italien

44 Franz Wilhelm, merkungen über einzelne Urkunden zu kleinen kritischen Abhandlungen angewachsen sind. Daß manche Irrtümer mit unterlaufen sind, war bei dem damaligen Stande der historischen Hilfswissenschaften wohl «licht zu vermeiden. Im großen und ganzen müssen wir aber staunen, mit welcher Gründlichkeit und mit welch sicherem Blicke die Arbeit durchgeführt wurde. Die Akribie, mit der zu Werke ge­gangen wurde, macht es auch erklärlich, daß in einem Zeiträume von dreiviertel Jahren nicht mehr als 164 Ur­kunden bewältigt werden konnten, selbst wenn man in Rechnung zieht, daß, wie es scheint, Carloni die einzige Kraft für derartige wissenschaftliche Arbeiten im Archive war. Ein paar Beispiele werden genügen, dies zu beweisen. In der Auflösung der Daten begegnen wir, soweit eine Kontrolle bei den Kaiser- und Königsurkunden leicht mög­lich ist, fast nie einem Fehler. Das Diplom Lothars I. für S. Ambrogio von 835, Mai 8 (Mühlbacher n. 1051 [1017]) wird richtig als Kopie saec. XII. erkannt, das Diplom Ar­nulfs für S. Ambrogio von 894, März 11 (bei Mühlbacher n. 1894 [1843] Kopie saec. XI. ex.) wird als Kopie saec. XII. bezeichnet. Sprechen diese beiden Beispiele für das paläo- graphisch geübte Auge des Bearbeiters, so fehlt es auch nicht an Belegen fiir dessen gute diplomatische Schulung. Das Diplom Ottos I. für S. Ambrogio von 941, Oktober 10 (Ottenthal n. 200), das noch ein Menschenalter später der Cod. dipl. Langob. als Fälschung bezeichnete, wird ganz richtig als echt erkannt. Das beste Beispiel für die Gründlichkeit, mit der die Arbeit vorgenommen wurde, sind die Bemerkungen zu den beiden Diplomen Ottos I. von 926, April 9, für das Kloster S. Pietro in Cielo d’oro zu Pavia (Ottenthal n. 318 und 319; MG. DD. O I, 338 n. 241 a und 627 n. 460). Noch Muratori Ant. Ital. 6, 65 hatte an die Echtheit beider Stücke ge­glaubt, während hier mit sicherem Blick das eine als echt, das andere als Fälschung erwiesen wird. Die Be­arbeiter in den Monumenta Germaniae sind über die hier

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