K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)
Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz
Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz. 63 Die so ausgestatteten Schuberbände werden nach der laufenden Bandnummer wie die Bücher einer Bibliothek aufgestellt. Endlich ist für den ganzen Aktenbestand ein Zettelkatalog anzulegen. Jeder Faszikel erhält einen Zettel mit der Abschrift der Faszikelbeschreibung. Diese Zettel werden nach den Bandnummern, beziehungsweise nach den Sachgruppen und Faszikelnummern geordnet. § 11. Behandlung der sonstigen Archiygegenstände. Die der vierten Gruppe angehörigen Archivgegenstände, wie Siegel, Mappen, Pläne, Karten u. s. w. sind zu reinigen, zu verzeichnen und im Archiv aufzubewahren. § 12. Namen- und Sachregister. Die Benützbarkeit eines Archivs hängt in erster Linie von einer guten Ordnung, dann aber auch von einem guten Namen- und Sachregister ab. Ordnung und Register verleihen einem Archiv erst seinen wahren Wert, ohne diese ist es nur ein ungehobener Schatz. Wenn die Ordnungsarbeiten abgeschlossen sind, wird daher der Ordner an die Abfassung des alphabetischen Registers schreiten. Dieses Register wird alle Archivgruppen umfassen, und seine Grundlage werden die Regestenzettel abgeben. Es wird sämtliche in den Regestenzetteln vorkommende Orts- und Personennamen und sämtliche die Gegenstände bezeichnenden Schlagwörter enthalten. Jedem Namen oder Schlagworte ist der Hinweis auf die Fundstelle (Nummer der Urkunde, der Aktengruppe und des Faszikels) beizufügen. Ein Register, das auf Grund der Regestenzettel abgefaßt ist, wird zwar, insoweit Urkunden in Betracht kommen, erschöpfend sein, da ja die Urkunden-Regesten alle Namen und Sachen enthalten ; das in den Codices und Akten liegende Sachen- und Namenmateriale wird aber in einem solchen Register nicht von ferne erschöpfend verarbeitet sein, da die bezüglichen Regestenzettel die Gegenstände nur mit allgemeinen Schlagwörtern bezeichnen. Beispielsweise wird