K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)
Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz
58 Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz. Hierauf sind die Urkunden in ihrer ursprünglichen Faltung samt den Siegeln in Hüllen (Couverts) aus starkem Papier einzulegen. (Muster sind im Diözesanarchiv zu haben.) Auf der Vorderseite dieser Hülle ist links oben das Datum, rechts die laufende Nummer, ferner der Aussteller und Empfänger, und ein den Inhalt bezeichnendes Schlagwort aufzutragen, worauf die Hüllen in einem gut verwahrten Fache oder in einer Lade nach der laufenden Nummer hintereinander aufzustellen sind. Es sei nochmals hervorgehoben, daß auch jede Urkunde selbst mit der laufenden Nummer zu versehen ist, damit beim Ausheben keine Verwechslung stattfinden kann. § 9. Behandlung der Handschriften in Buchform (Codices). Urbarien, Inventarien, Urkundensammlungen, Amtsbücher, Matrikenbücher, Chroniken, kurz handschriftliche Bücher (Codices) jeder Art bilden die zweite Archivgruppe. Sie sind in sachliche Gruppen zu zerlegen, innerhalb der Gruppen chronologisch zu ordnen, fortlaufend zu numerieren und zu verzeichnen. Man wird auch hier dem Katalog wieder die Zettelform geben. Daß Urkundensammlungen zu regestiren sind, ist schon oben gesagt worden. Da eine wissenschaftliche Kirchen- und Pfarrbibliothek als Pfründen- oder Kirchenbesitz wohl an wenigen Orten bestehen dürfte, so wird man etwa vorhandene Handschriften, die streng genommen nicht in das Archiv, sondern in eine Bibliothek gehören, wie etwa Manuskripte homiletischen, wissenschaftlichen oder belletristischen Inhaltes, auch alte Druckwerke (Inkunabeln) wie Meßbücher, liturgische Handbücher, Breviere u. dgl. im Archiv aufbewahren. § 10. Behandlung der Akten. Die Akten eines jeden Archivs sind nach den Gegenständen, die sie betreffen, in Sachgruppen zu scheiden. Dieser Gruppierung wird in den meisten Fällen schon vor