K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)
Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz
52 Diözesanarchiv und Pfarrarchive der Diözese Linz. male zu: die Urkunde nennt den Aussteller, d. h. denjenigen, nach dessen Willen der rechtliche Vorgang erfolgt ist: sie nennt den Empfänger, d. h. denjenigen, in dessen Interesse der rechtliche Vorgang erfolgt ist; sie verzeichnet diesen rechtlichen Vorgang; endlich wird der Urkunde durch die angefügte Beglaubigung, sei es durch Siegel, durch Namhaftmachung der Zeugen oder durch die Unterschrift des Ausstellers und der Zeugen, die Natur eines Zeugnisses aufgeprägt. Urkunden beziehen sich keineswegs nur auf materielle Rechte, wie Kaufs-, Tausch-, Schenkungs-, Stiftungsurkunden und Testamente ; auch Rechtsvorgänge ideeller Natur werden durch Urkunden bezeugt. Ein päpstliches Breve z. B., mit welchem dem Vorstande eines geistlichen Hauses ein höherer Rang und die damit verbundenen Insignien verliehen werden, Gnaden- und Ablaßbriefe u. s. w. sind als Urkunden anzusehen. In älterer Zeit wurden Urkunden ausschließlich auf Pergament geschrieben ; zu besonders wichtigen Dokumenten wird ja heute noch Pergament verwendet; doch ist Pergament keineswegs als ausschließliches Merkmal einer Urkunde anzusehen; fing man ja doch schon im 13. Jahrhundert an, Urkunden auf Papier anzufertigen. Jedes Schriftstück also, sei es auf Pergament oder auf Papier geschrieben, gehört in die Gruppe der Urkunden, soferne ihm nur die oben bezeiebneten Eigenschaften zukommen. In die Urkundengruppe gehören auch auf losen Blättern, sei es auf Pergament oder auf Papier, angefertigte Abschriften einzelner Urkunden. 2. Handschriften in Buchform (Codices). Eine besondere Gruppe bilden handschriftliche Bücher jeder Art, sie mögen auf Papier oder Pergament geschrieben sein, als Urbare, Inventare, Fassionen, Konzeptsbücher, Urkundensanunlungen, Nekrologe, Matriken, Taufund Sterbebücher, Pfarrbeschreibungsbücher, Rechnungsbücher und Chroniken.