K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)
Oswald Redlich: Das Archivwesen in Österreich
Das Archi c. in Österreich. 17 archive in Wien, dzburg, Innsbruck und Zara organisiert wurden, so lautet die selbstverständliche Frage, wie steht es denn mit den Archiven der übrigen Zentralstellen, wie steht es ganz besonders mit den staatlichen Archiven in den übrigen Ländern, in Oberösterreich, in Steiermark, Krain, Görz, Triest und Istrien, in Mähren und Schlesien, in Galizien und der Bukowina? Freilich kann darauf geantwortet werden, in einzelnen dieser Länder haben, wie wir sahen, die Landesarchive auch die Aufgabe staatlicher Archivstellen übernommen, so in Oberösterreich, in Mähren, in Kärnten. Allein es bleiben dann noch die übrigen. Es bleibt noch immer bei der Tatsache, daß ganze große Länder mit reichen und wichtigen archivalischen Schätzen des Staates, wie Steiermark, Krain, Görz, Triest und Istrien wohl schlecht aufbewahrte, von Kanzleibeamten oder gar nicht verwaltete „alte Registraturen“ der Landesbehörden, aber keine Archive besitzen; oder daß in Ragusa wohl die Vereinigung der vier ungemein wertvollen staatlichen Archive im Gauge ist, das erste und dringlichste, ein ständiger geschulter Archivar aber fehlt1). Es darf ferner durchaus nicht übersehen werden, daß auch in jenen Ländern, wo Landesarchive staatliche Archivbestände in sich aufgenommen haben, dieser Zustand ja nur einstweilen für einen größeren oder geringeren Teil des staatlichen archivalischen Materials ausreichen kann, und daß es den Landesarchiven früher oder später unmöglich werden wird, die nach und nach zuwachsenden staatlichen Bestände der letzten Jahrhunderte zu übernehmen, geschweige denn für den immer nachwachsenden Stoff der Zukunft zu sorgen. Das schlagendste Beispiel in dieser Hinsicht bietet das steiermärkische Landesarchiv: es hat zahlreiche ältere staatliche Archivalien übernommen, aber schon vor mehreren Jahren mußte es sich außer Stande erklären, noch weitere Gerichtsakten aufzunehmen. !) Vgl. (len Bericht von Prof. J. C. Jirecek und die Beschlüsse des Arc' (es von 1895 und 1896. Mitt. d. Arohivsektion 4, 143 ff. 2