K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)
A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft
Linzer Archiv. 81 berührten Sammlungen viele seltene Archivstücke oder Urkunden zu entdecken, die etwa durch Tausch oder klingende Münze dein Landes-Archiv einverleibt werden könnten, muß man zwar meist entsagen, aber der Vortheil der Untersuchung ist dennoch sehr bedeutend. Die Gemeinde-Vorstände sehen, welchen Werth man hohenorts den schriftlichen Denkmalen und ihrer anständigen und zweckmäßigen Aufbewahrung beilegt und werden dazu eindringlich ermuntert; weiters aber ist die Drucklegung der Ergebnisse der genannten archivalischen Rundreise, vorausgesetzt dass sie durch eine zweite zum nöthigen Abschlüße kommt, ganz geeignet, ein Inventar aller Stadt- und Markt-Archive darzustellen und die aufgefundenen Archivalien in Evidenz zu halten. Schließlich ist für den Forscher die Beruhigung werthvoll, dass sich für eine gegebene historische Aufgabe das Materiale in den berührten Archiven bei der durchgeführten Drucklegung schnell übersehen lässt und dem Verdruße vorgebeugt wird, die Resultate einer gegenwärtigen Arbeit durch eine spätere mittelst Hervorziehens neuer historischen. Zeugen umgestoßen zu sehen. Von den 500 Gemeinden des Landes ob der Enns haben, wie Kracko wiz er mittheilt, 445 auf eine amtliche Anfrage wegen Vorhandenseins alter Urkunden und Acten eine Fehlanzeige erstattet. Nur 55 Gemeinden besitzen solche ehrwürdige Reste thatsächlich. Von den 16 Städten, welche Ober - Österreich besitzt, wurden die Archive von 14 untersucht, nämlich Braunau, Eferding, Enns, Freistadt, Gmunden, Grein, Grieskirchen, Linz, Ried, Schärding, Schwanenstadt, Steyr, Vöcklabruck, Wels. Die zwei Städte Urfahr und Steyregg haben keine alten Docuinente. Mit Ausnahme von Braunau, wo die Archivalien zum Theile, und mit Ausnahme von Grieskirchen, wo sie überhaupt an feuchten Orten untergebracht sind und dadurch bereits gelitten haben, ist von allen übrigen Städten zu sagen, dass ihre Schriften an geeigneten Orten und theils in Kanzleien, theils in eigenen Localen wohl verwahrt sind. Es ist hierin, sowie in der 6