K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)
Bericht des obderennsischen Landesausschußes über die Reorganisirung des landschaftlichen Archives und die Errichtung eines ober-österreichischen Landes-Archives
132 Ober-österreichisches Nachdem der hohe Landtag in der siebenten Sitzung am 10. Januar 1896 das provisorische Organisations-Statut für das ober-österreichische Landes-Archiv beschlossen hatte und seit September mit der Übertragung der landschaftlichen Archiv - Bestände in das neue ober - österreichische Landes - Archiv letzteres in Wirksamkeit getreten ist, hat der Landes-Ausschuß die in seinem Wirkungskreise gelegene, dem hohen Landtage in der letzten Session bereits mit- getheilte provisorische Dienstes-Vorschrift in der Sitzung am 2. September 1. J. genehmigt und die Drucklegung des Organisations - Statutes, sowie der Dienstes-Vorschrift beschlossen. Mit gedrucktem Erlasse vom 16. September 1896, Z. 14.652, hat der Landes-Ausschuß sämmtlichen Vorstehungen der Gemeinden und Communen des Landes mitgetheilt, dass die für das neu organisirte ober - österreichische Landes - Archiv im ehemaligen Museal - Gebäude adaptirten Räume nunmehr vollendet und vollkommen feuer- und einbruchsicher hergestellt seien, und dass der Landes- Ausschuß denselben anempfehle, im Falle sie für die Aufbewahrung ihrer Archivalien keine guten oder ausreichenden Räume hätten, dieselben mit Vorbehalt des Eigenthumsrechtes dem ober-österreichischen Landes Archive, welches ja in erster Linie zur Sammlung und Verwahrung der im Lande Österreich ob der Enns zerstreuten und dem Verderben ausgesetzten Archivalien bestimmt ist, anzuvertrauen. Im steiermärkischen Landes-Archive zu Graz werden schon seit Jahren viele Archive von Städten und Communen, sowie von Familien und Corporationen mit Eigenthumsvorbehalt verwahrt, hiedurch der öffentlichen Benützung zugänglich gemacht und die EigenthUmer der verantwortlichen Aufbewahrung enthoben. Es dürfte sich daher auch in Ober-Österreich sehr empfehlen, wenn die Gemeinden und Communen dieses Landes ihre Archiv - Bestände, namentlich Pergament-Urkunden, an das ober-österreichische Landes - Archiv zur Aufbewahrung übergeben würden. In