K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 3. (Wien, Leipzig 1896)
Gerichtsbezirk Steinach
318 Bezirk Steinach. Ausserdem eine Reihe von Marschzetteln, Anweisungen, Ordres, Quartierzetteln, Quittungen aus dem Jahre 1809, darunter von Andreas Hofer, Speckbacher, Aschbachei-, Stolz, Thalguter, Purtscher, Danej, Preu, Graf Wittgenstein u. a. — Certificat über das Wolverhalten der nach Griechenland bestimmten bairischen Soldaten in Matrei, 1832 Nov. 29. AtcMy auf Schloss Matrei. Schloss Matrei, seit 1775 im Besitze der Fürsten von Auersperg1). Im 12. und 13. Jahrhundert Sitz der Herren von Matrei, Ministerialen der Grafen von Tirol, kam das Schloss um die Mitte des 14. Jahrh. in den Besitz der Trautson Herren von Sprechenstein und Reifenstein (bei Sterzing); 1514 kaufte es K. Maximilian, 1600 gelangte es wieder an die Trautson. Der Erbe der 1778 ausgestorbenen Fürsten Trautson war Karl Fürst von Auersperg. Das Archiv befindet sich in einem eigenen Gewölbe, in guter Ordnung. Repertorium von Johann v. Stolz von 1836. Urbare. Urbar der Trautson auf Matrei aus den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts; dann von 1432 und zahlreiche des 15. und 16. Jahrhunderts (die von 1521 und 1522 mit hebräisch beschriebenen Pergamentumschlägen, das von 1525 mit Umschlag aus einem Missale des 12. Jahrh.). Urbare der Herrschaft Matrei aus dem 17., 18. und 19. Jahrhundert (F. I—X). — Urbare von Sprechenstein aus dem 17. Jahrh. (F. XI., XII). — Urbare aller Trautson’schen Güter aus dem 16. Jahrh. (F. XIII). — Urbare der Pfandherrschaft Steinach aus dem 16. und 17. Jahrh. (F. LIV). —- Urbare von Schloss Schneeberg und der Kapelle in Waldrast (F. LVII). Rechnungen. Rechnungen und Belege von der Herrschaft Matrei von 1555—1760 (F. XXIII-XXXII). — *) *) Se. Durchl. Fürst Franz v. Auersperg gestattete gütigst die Benützung des Archivs, wofür der ergebenste Dank ausgesprochen wird. Auch habe ich den Herren Dr. R. v. Arbter in Wien und Dr. J. R. v. Wörtz in Matrei für ihre liebenswürdige Mühewaltung verbindlichst zu danken.