K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 2. (Wien, Leipzig 1894)

Die Einrichtung eines Archives bei der k. k. Statthalterei in Nieder-Österreich

bei der k. k. Statthalterei in Nieder-Österreich. 255 Normaljahr, bis zu welchem herauf Archivalien in das Archiv aufgenommen werden, wird im allgemeinen das Jahr 1848 festzuhalten sein. Aus besonderen Gründen können übrigens auch jüngere Bestände Aufnahme finden. Außerdem erscheint das neue Archiv berufen alle Archivalien herauzuziehen, welche in früherer Zeit bei der n.-ö. Regierung thatsächlich vorhanden waren, in Folge von Neu-Organisationen jedoch oder bei anderen Anlässen derselben später entfremdet wurden. Weiters kommen in Betracht Acten und sonstige Archivalien von Anstalten und Behörden, welche mit der n.-ö. Landesstelle in einem ressortmäßigen Verbände standen oder noch stehen. Das Archiv wird demnach u. a. ältere Gerichts - Acten aus der Zeit, da die n.-ö. Regierung nicht bloß Verwaltungs- sondern auch Gerichtsbehörde oder doch die Trennung der Verwaltung von der Justiz noch nicht durch­geführt war, zu gewinnen trachten. Es wird in sich aufnehmen die Acten der bestandenen Kreisämter, die alten Herrschafts- Acten, die alten Acten-Bestände der Wiener Polizei-Direction, der alten Wiener k. k. Kranken-Anstalten, des k. k. Versatz- Amtes und der k. k. Waisenhäuser. Als eine besonders werthvolle Bereicherung seines Besitzes würden. Archivalien von katholischen geistlichen Corpbrationen und Instituten in Nieder - Österreich, nicht minder a^er auch von allen anderen Religionsgesellschaften im Lande anzusehen sein. Auf solche Weise wird das bei der n.-ö. Statthalterei bestehende Archiv ein Bild geben ebensowohl von der Ent­wicklung, Einrichtung und Thätigkeit der alten n.-ö. Regie­rungsstelle, als auch von dem zu verschiedenen Zeiten in ihr culminirenden Behörden- oder Verwaltungs-Organismus und seiner Wirksamkeit. Da ferner keine Wahrscheinlich­keit besteht, dass neben einem derartigen Archive noch ein anderes staatliches Archiv von Belang für nieder - öster­reichische Archivalien entstehen werde, so werden gegebenen Falles auch Archivalien von nieder - österreichischen staat­lichen Behörden, welche mit der n.-ö. Statthalterei in einem directen ressortmäßigen Verbände nicht stehen, Aufnahme Archiv. Mitth. 1894. 17

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