Tanulmányok Csongrád megye történetéből 8. (Szeged, 1984)

Kenéz Győző–Szakály Ferenc: A Szegedi Palánk-városrész 1697-es telekkönyve

Keines weeges aber von rohr mehr, undt noch weniger ohne rauchfang bauen sollen, auch ehe insonderheit darob zu sehen ist, daß an seith der burger der magistrat, an seithen der vngerischen milliz aber die herrn capitains alle monath die rauchfang visitiren undt die inwohner solche zum fleyßigen köhren [értsd: kehren] und fögen [értsd: fegen] anhalten lassen undt damit diesem desto genawer nachgelebt werde, soll der jenige so in solcher nachläßigkeit betretten wurde, von jedem rauchfang zur straff 1 fl. zu ergezlichkeit der jenigen, so die Visitation thuen, verfallen und gleich baar .zu erlegen, angehalten werden. 6to Sollen von nun an auch alle die hußären undt heyducken ihre Wohnungen an denen pallesaten in der Pallanka haben, undt die einfahrung gegen solche stellen, jedoch auch ain Spatium, auff welchen 2 wagen ein ander ganz leitlich außweichen können, vor ihren häußern zwischen denen pallesaten bleiben. Nicht weniger: 7mo Solle zuer sicherer vorbiegung aller besorgenden feürs brunst nicht nur alles vnnöthige rohr, hey undt strohe hinauß hinauß [így!] geschaffet, soviel von rohr über 30 pundt [értsd: Bund] sich bey einen befindet, contrabandiert, undt vor jeden bundt denjenigen, der es angedeütet 1 vngerisch [értsd: Gulden] straff zu seiner er­gezlichkeit bezahlet werden; sondern auch alle rohr zaun abgeschaffet undt ent­weder von ruth, vngebrenten ziegenl, oder pallesaten ordentlich gemacht werden, worzu ihnen die zeit biß auff pfingsten praefigirt wird. Wormit auch: 8vo Daß nach undt nach einer beßere Sauberkeit angeführet werde, so wird allen wachten an denen thören, damit kein lähren wagen hinauß passiert, der nicht voller müst [értsd: Mist] angeladen wehre, undt denen einwohner enstlich [értsd: ernstlich] anbefohlen, daß ein ieder so weith seine wohnung sich erstrecket, allen müst wegschaffen undt sauber halten, oder da so viel müst alldorten gefunden wurde, alß 1 fuhr ertragt, er über die hinaußbringung dem angeber 30 Xr undt statt des müstes ein gutte fuhr sandt oder shütt herein vor sein hauß zu verschaffen schuldig und angehalten seyn. Wie dan auch jeder einwohner alle monath auffreibe 10 schritt vor sein hauß, 1 guttes fuhr sandt oder schütt bey vermeydung 1 fl. straff dem andeüter und zwey fuhren davor liefern soll. Hierzu wurde auch nöthig seyn ordentlich ab- flüße des wassers in die Theyß undt graben zu veranstalten. 9no Welche nu wider auff der brandtstatt zu bauen begehren, sollen sich ordentlich bey herrn kriegs commissario undt praefecturatambt umb den plaz anmelden, die ihnen außgestecket, darbey aber observirt werden wird, daß die Ordnung erhalten, nichts von rohr außer des tachs, auch nicht denen palesaten zu nache gebauet, son­dern wenigsten so viel Spatium verbleibe, daß dazwischen geraumbt 2 wagen ein ander außweichen können, undt nicht weniger umb des feürs Sicherheit halber auch hintern provinz hauß ain gassen bleiben, damit solches umb undt umb ganz frey stehe. 10mo Die pallesaten auch nicht mehr, also mit müst, also wie dato ist, verschüttet, sondern der jenige, der sich dessen unterstunde, wieder werkschaffung undt 1 fl. straffe dem angeber condemnirt werde. 64

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