Antal Tamás: A tanácsrendszer és jogintézményei Szegeden 1950-1990 - Dél-Alföldi évszázadok 26. (Szeged, 2009)

IDEGEN NYELVŰ ÖSSZEFOGLALÁSOK

ZUSAMMENFASSUNG DIE INSTITUTIONEN DES RÄTESYTEMS IN SZEGED (1950-1990)) Die Untersuchung und Bearbeitung des ungarischen Rätesystems (1950-1990) als administratives System und Struktur der Institutionen ist eine neuartige, bisher selten kultivierte Herausforderung auf dem Gebiet der Verwaltungsgeschichte: die behan­delte vierzieg Jahre sind auch noch heute ein grauer Streifen für die Rechtshistoriker, jedoch gibt es schon Forscher und Experte, die sich in dieses Betätigungsfeld hineinwagen. Die vorliegende Arbeit bietet nicht nur eine historische Bearbeitung, sondern gibt auch eine Rechts- und Verwaltungsanalyse über das Leben und die Tätigkeit der Verwaltung einer eigenartige historische und rechtliche Epoche. Nämlich war in der ungarischen Verwaltung das Rätesystem ein vielumstrittene und kritisierte, aber auf jeden Fall ein mögliches Form, was heute ein wesentlicher Teil der Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts bildet. Deshalb muss man darüber schreiben und reden, da es für uns eine Erbe und eine Erfahrung von vier Jahrzehnten hinter­gelassen hat, sowohl in Theorie, als auch in der Praxis. Für die Menschen unserer Zeit ist es auch unentbehrlich, das kompliziert funkzionierende Rätesystem zu erkennen, da gegen allerlei politischen Phrasen ist es ein wesentlicher Teil der — die gegenwärtige konstitutionlle Einrichtung unmittelbar vorangehenden — Geschichte von Ost-Mittel-Europa und Ungarn. Es war ein mög­liches Modell der Verwaltungsstruktur und des Systems der Institutionen mit seiner eigenen Tugend und Nachteile, ohne Werturteil. Es ist wichtig zu betonen, da jedes Land in jeder Zeit braucht ein Netz von Verwaltungsinstitutionen, ohne das konnte es nicht funktionieren. Unser gegenwartige, zerkleinerte Selbstverwaltung hat auch Fehler, ebenso die Räte hatten Fehler gehabt — zugleich beide funktionierte/ funktioniert und organisierte/organisiert das Leben der Staatsangehörigen und deren Gemeinschaften. Deshalb ist es wichtig, sie nicht nur mit den Methoden der Geschichte, sondern auch mit den Methoden der Rechtsgeschichte zu studieren. Dabei kann diese Monographie helfen, diese Epoche zu den Jugend unserer Zeit näher zu bringen, die sie höchstens nur vom Hörensagen kennen. Vor allem sind die Rätegesetze zu erwähnen. Um die Ergebnisse der Forschun­gen zu verstehen, ist es unentbehrlich, die gesetzliche Regelung und auch die Verord­nungsregelung des Rätesystems — für dem die Sowjets als Muster dienten — mindes­tens in kurzen Umrissen zu kennen. Die Arbeits- und Bauerräte (die Sowjets) wurden während der ersten bürgerlichen demokratischen Revolution in Rußland organisiert, sie haben 1917 ebendort in der Zeit der „Doppelmacht" Bedeutung gewonnen, und zuletzt sind sie als verfassungsmäßige Institution erstmal in der sowjet-russiche Verfassung im Jahre 1918 erschienen. Dieses Verwaltungssystem wurde von den

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