Bizalmas Értesítések 1934. október-november
1934-10-16 [1483]
/-/ P r ag , lő.Oktober./Tschecrisches Tel.K;rr.Buxean./Amtlich wiírd gémeidet: lm Zusammenhang mit don Berichten iiber das Marseiller Itten tat und die Untersuchung üb er deh Aufenthalt dor Schuldigen in Ungarn brachten die ungarischen Biaetter, vor -allém der Pester Lloyd und das He^ierungsblatt ELfegetlenség ausf ührliche Artikel über die Angelegenheit des Passes der tschechoslovakischen Staatsbürgorin Johanna Majorska. Sie behaupten,, dass der Pass, dor dor Maierska bal der Aie stellung eines neuen Passos lm Jahre 1932 abgc-nommen wurde, in don Bositz dos Attontaeters geraten war. Die Blaettor sprochon woitor di=£ Termutung aus, ob zwischen der At7 tentaetorbandö und írgondeinem Crgan des Budapester Passamtes nicht BezieJungen bestandon habén und aeussern ihre Ycrwunderung darüber, warum das tschochoslovakische Konsulat e«s so oilig hatte, den neuausgostollton Pass seiner Inhaberin Johanna Majerska waehrend der Nacht abzunehmen und warum diós hinter dem Hűeken der zustaondigen ungarischen Stellon gesche* hen ist. In Wirklichkeit hat sich die rassargelegenhe.it der Majerska folgendermassen zugetragen:G] eich nachdem in PraJ5 die Nachricht aus Paris einge trof fen ist, dass der ^ass des Attentaeters Kelemen die Nummer 185*744 traegt,wurde naohgef crscht, wem dieser Pass ausgestelit wurde. Es wurde f es tgestellt, dass dieses Passbüchel der ts chec nos lovak is che n Gesandtschaf t in Budapest zugeteüt wurde,die es am 5.Október 1932 der tschechoslovakischen Staatsangehörigon Johanna Majerska aushaendigte. Da es notwendig war, fos tzus telién, oo dieser Pass it der Evidenznummer 185.744 vem Sttentaotor nicht missbraucht wurde, wurdo die Budapester Gesandtschaf t beauftragt, zu oruieren. ob sich der orwaehnte Pass noch in laenden der Eigentiimorin befinde und ob er nicht missbraucht wordtn sci» t Zu diesem Zweok wandte sich die tschechoslovakische Gesandtschaft an die Budapester Polizeibehörden/sie handelte alsó nicht b in tér dem Rücken der ungarrischen Behörden/, als sie jedoch keinem génigenden Ent^egenkommen begegnete, sandte die Gesandtschaft einen Beamten zur Johanna Hajerska.damit er im v :inblick auf die íichtigkeit des Falles die Angelegenheit sofőrt selbst verifiziere. Dies geschah am Nachmittag des 10.Cktober,alsó keineswegs in der Facht,wie Pester Lloyd behauptet, Es wurde festgestellt, dass das Passbüchel Nr. 185.744 tatsaefihlich in den Haenden der Johanna Majerska sei und dass nach ihrer Erklaerung nicht missbraucht wurde, woriiber am selben Tage der Presse Mitteilung gemacht wurde. In dem Berichte wurde einfach konstátiért, "dass das Passbüchel mit der Evidenznummer Nr.185.744 niemals dem Generalkonsulat in Agram zugeteilt worden war, sc^-ndern einer anderen tschechoslovakischen Yertretungsbehörde und dass es sioh bisher in Haenden der Person befinJe, för derén Pass das Büchel benützt wurde". Darüber,dass diese Yertretungsbehörde Budapest und die angeführte Person die Johanna Maierska ist, wurde geschwiegon,da die ganze Angelegenheit durch die genannte Eeststellung für erledigt gehalten wurde. Das Passbüchel mit der Nummer 185.744 wurdo hierauf bei dor tschechoslovakischen Gesandtschaf t in Budapest hinterlegt und Johanna Majerska erhielt einen neuen Pass. Der alte Pass der Majerska mit der Evidenznummer 21.555 ist seit 5. Október 1332 bei der Gesandtschaft in Budapest depómért und war seit dieser Zeit üherhaupt nicht in fremde Haenüe geraten und konnte umso wemger m die Haende des mazedonischen Mordkomplifczen gelangen. Keine Nummer, weder die laufende, noch die Evidenznummer des Passes hat übrigens mit dem Fals ifikat des Kele&en-Passes etwas gémein und as ist daher laecherlich, ihn danit in irgendeinen .Zusanmennang zu bringen.. |us dem Angaführten geht hervor, dass die Behauptungen und Hutmassungen der ungarischen Biaetter,vor allém des Pester LÍoyd,reine Erfindungen sinü.Es ist wirklich merkwürdig, dass führende ungansche Biaetter • etwas der art ige s br ingen können,die doch die volle Högiichkeit und auch die Pflicht gahabt aaben, sich über alle angeführten Tatsachen Klarheit zu verschaffen. /UTKB./ --»,«'»«,,ÍU V/V OKo/AuOS kliVkLlAK pA ' -V ev.JtrnA . _ O *