Bizalmas Értesítések 1927. január-szeptember
1927-03-30 [1471]
.Bi zalmas értesít é 5 _e_ k. _ 1927. március 30. szám. -X -X -X -X -X -X-X -X -x-x -X -x -x -X -x -X -X -X -X -X -x -x -x -x -x-x -X -X -X -X -x -x -X -X -X -X /-/ Paris, 30.Maerz/Tschechisches Tel.Corr.Bureau/Zum gestrigen Beschluss - • v der Botschafter Konferenz betreffend die Abberufung der Kontrollkommission aus Budapest erfahren wir folgende Einzelheiten: Ungarn hatte schon 1925 um die xiufhebung der >filitaerkontrolle ersucht. Damals _teilte die Botschafterkonferenz der ungarischen Regierung mit, lass dieses Ansuchen nicht in Erwaegung gezogen werden könne und sandte mit der Note vom 28.Dezember 1925 der ungarischen Regierung gleichzeitig eine Aufstellung der Verfehlungen gegen die Vorschriften des Friedensvertrags, mit der Aufforderung,dass Ungarn Abhilfe schaffe.Waehrend des ganzen folgenden Jahres stiess . die Alliiertenkommission in Ungarn auf Hindernisse und Anstaende,so dass es din Botschaf terkonf er unz am » •„ 27.Novemner 192f= als angezeigt ansah, Ungarn in einer weiteren Note aufmerksam zu machen,des,' eine neue Aufstellung der bei der Durchführung der Kontrolle hervorgetretenen Anstaende beigeschlossen war. Von den hauptsaechlichsten Anstaenden,die Ungarn zum Vorwurf gemacht wurde, sind anzuführen : 1. Nichtbeachtung der Vorschriften betreffend die Rekrutierung der Mannschaft und des Offiziersnachwuchses.Die Botschafterkonferenz konstatierte abermals,dass Ungarn seine Militaermacht auf das System der Wehrplficht gründete,wiewohl der Friedensvertrag von Trianon dies ausdrüoklich verbiete.Es wurde festgestellt,dass die Grundlage für dieses Wehrsystem besonders die Exposituren des Ministeriums für soziale Fürsorge bilden,die in en einzelnen Komitaten alle Funktionen der Evidenzbehörden für Rekruten versehen. 2. An Stelle des vorgeschriebenen zwölfjaehrigen Dienstes wurde de facto ein zweijaehriger Militaerdienst eingeführt.Die Mannschaft wurde nach zwei Jahren beurlaubt und es wurden neue Kontingente organisiert. 3. Die Absolventen der nudovikaakademie wurden als Offiziere auf ' irregluraerer Weise und in unzulaessiger Zahl nicht nur in die Honrédf or(national , sondern auch in die verbotenen Formationen,wie Fliegerabteilungen, Militaerformationen und aehnliche eingereiht. 4.In Ungarn existierte auch'eine Kriegsschule und eine Art Kadettenschule. Es waren dies von der Regierung in Budapest und Pécs unterhaltenen Internate. Die zweite Art von Verfehlungen,denen die Botschafterkonferenz ihre Aufmerksamkeit zuwandte ,betraf die Vorbereitungen für . obilisierungszwecke , weshalb sie gleichfals vertragswidrig war./ % :„ . l.Die erwaehnten Zweigstellen des Ministeriums' für soziale'Fürsorge führten alle Maenner vom 21. bis zum 38.Lebensjahr in Evidenz. 2. Mit den • * . »Äi 4 Vorbereitungen für den Mobilisierungsfall war ein eigenes Komraando£etraut , 3. Die Polizei ,Genuarmerie,Zollwache ,Förster undsoweiter trugen militaerischen Charakter und wurden einer militaerischen Ausbildung unterworfen . 4. Die ^kten des Ob er kommandós wiesen eine sorgfaeltige lEwefeteilung auf , undzwcj: a/Akten,die der . alliierten Kontrollkommission ' vorgelegt werden können und b/Akten,die vor den Kpntrollorganen verborgen bleiben sollen. C$bm^Ran 6 * /~r\c l C\/L-} TÁR