Bizalmas Értesítések 1925. január-március

1925-01-24 [1465]

§ P c o s,január 23. Tegnap entonto-tisztok érkeztek ide. Egy olasz." egy angol, kot francia ós a nagyar összekötő tiszt na reggel autóba száll­tak cs térképek sogitségévcl bejárják a környékbeli falvakat, ahol fegyve­rek es hadiszerck után kutatnak,/M.T.I./ Belgrád , 23. -Január ./Avala, / Das Ministerium des Innern ver­• cffentlicht heute'ein Kommuniqué mit dem Wortlaut des angeblich zwischen Ka­dics und einem Vertreter der ungarischen Regierung am 3.November 1923 in Lon­don abgeschlossenen Vertrages. Eingangs wird festgesteilt ,dass sich beidé vertragsschliessende Teile zur gemeinschaftlichen Förderung der Konsolidierung Mitteleuropas ge­einigt haetten.Der Vertrag-tritt in Knaft,sobald das von der serbischen Re­gierung verübte unertraegliche Unrecht den Zeitpunkt als gegeber^r-^scheinen laesst,an dem das kroatische Volk seine-SelbsVtaendigkeit wieder 'erlangt. Der Vertrag enthaelt 15 Punkte und einen Zusatz,lm ersten Teíl des Vertrags wird die Meinung ausgesprucher,dass die Selbstbestimmung Kroatiens prinzipiell mit pazifistischen Mitteln zu erlangen sai.Die Abwehrmittel seien 4rst dann anzuwenden,wenn die Existeiiz der kreatischen kation seitens des Regimes gefaehrdet wiirde. Dieser Zeitpunkt war nach der Mőinung von Stefan Radics gégében,wenn die Belgrader Regierung die Sicherheit des Lebens,des Sigentums und der persönlichen Freihe^.' der-Kroaten bedrohen soilte. Sollte diese von pazifistischen Bestrebungen geleitete Aktion ergebnislcs verlaufen, dann sei in einem Zeitraum von 3 Monaten die vereinbarte Kooperation beider vertragl^schliessenden Phrteisn zu beginnen. Weiters wird im Vertragé auf die W'ichtigkeit verwiesen,die sich aue dem Erwachen des italienischen Interesses für das kroatische Problem er­gebe. >V - « Die ungarische Regierfag verpflichtet siöh, die Vermit tlerrolle zwi­schen Kroatien und Bulgárien zu übernehmen und an der Grweiterung dieser Ak­tion mitzuarbeiten.Es betrachtet den ungarisch-kroatischen Ausgleich vom Jahre 1868 als erloschen,wodurch Kroatien,SLavonien und Dalmatien in ihren otaotsgrenzen anerkannt v^/erden.Die tausendjaehrige S-taatsgrenze zwischen Kroatien und Ungsun werde im Prinzip anerkannt,Üngarn tritt die Muhrinsel de­finitiv an Kroatien ab.Prekmurie'habe sich bez.üglich seiner Zugehörigkeit im íege eines Plebiszits zu erklaeren.Im Falle einer Amputatich sei Üngarn ge­willt,die selbsfetaendige Republik Kroatien anzuerkennen.Auch wird von der Aufnahme Kroatiens in den Volker bund, sowie. von einer Militaerkonvention ge­sprochen. Der Pakt sei streng geheim zu haltén.Sollte in den bevorstehenden Verhandlungen zwischen Koratien und Gerbien ein mit allén Attributen der staatlichen Souveranitaet ausgestattetesKroatien entstehen,so wird dieses mit Üngarn im Sinne des Vertrags einen Fandelsvertrag auf der Basis der vcll­sta-mdigen Gegenseitigkeit abschliessen. Sollte die Souveréijiitaet Kroatiens | im Wege einer Verstagndigung zwischen Kroatien und Serbien und auf Grund der 1 G-leichberechtiguhg unmöglich sein,se behalten sich die vertrag^schliessenden •Partéién das Recht vor,diesen Vertrag mit Best immungen zu ergaenzen,die die vollstaendige-Souvereínitaet und ünathaengigkeit Kroatiens ermöglichen und be-, schleunigen werden. Der Vertrag ist ven keinem der Kontrahenten unterzeichnet./UTKB../ v-' i c n ,..23 . Január-. /o.;.g. 1 c i . ICoir.Bureau/'. Der Abcnd női­det aus I.íadrid: Der ^ronrat bjschluss cinc Antwortnote an dic Entontc zu richten, worin die spanische Regierung jede Verantwortung fii dic Untcr­nohnungen der Frau Zita Habsburg ablehnt und crklacrt, dass dio spanische Regierung koincn ^ert auf ihr ucitercs Vcrbleibcn in Landc legc. Der Kronrat befasste sich gestern nit der Kotc der Entcntc, in der auf dic I politischcn Umtricbc der Frau Zita Habsbugg aufnerksan gemacht mid deren

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