Evangélikus algimnázium és elemi iskola, Besztercebánya, 1887

28 byt nemőze. Nápravnú, tak tiez aj náhradriú skúsku musí ziak v tóm ústave slozif, v ktorom nedostatocnú známku obdrzal, alebo kde skúsku zameskal. 8. Pri zápise má kazdy ziak lekárskym vysvedcenvm do- kázat, ze do jeho 12-ho roku az znova stepeny hol, mladsí ale ze aspon ráz stepení boli alebo, ze zákonne od tejto povinovatosti oslobodení sú. Zur Nachricht. 1. Das Schuljahr 1888/89 beginnt am 1. Sept. 1. J., bis 3-ten dauert die inscription, am 4-ten wird das Schuljahr feierlich eröffnet werden, und der regelmässige Unterricht nimmt seinen Anfang. 2. Die später Angekommenen werden nur in jenem Falle aufgenommen, wenn sie hinlängliche Entschuldigungsgründe ihrer Verspätung beigebracht haben werden. 3. Das Schulgeld sammt Nebengebühren beträgt bei An­kömmlingen 12 fl. 88 kr., bei gewesenen Schülern unserer An­stalt 10 fl. 83 kr. — Für’s Zeichnen wird eine besondere Jahrestaxe von 2 fl. entrichtet. — Diese Gebühren können auch halbjährig, jedoch stets in vorhinein, gezahlt werden. 4. Die Alumnisten haben ebenfalls zu Anfang eines jeden Semesters die Hälfte der Alumnealtaxe beim Ephorus zu ent­richten. Die ganzjährige Alumnealgebühr beträgt für das Mittagsmahl 20 fl., für das Mittagsmahl sammt dem Abendessen 40 fl. Zweimal wöchentlich wird den Zöglingen Mehlspeise verabreicht. 5. Für die Unterkunft der fremden Schüler sorgt auch die Direction. Aermere Eltern wollen hiemit aufmerksam ge­macht sein, dass die Direction es für ihre Pflicht erachtet, mög­lichst billige Quartiere su besorgen. 6. Arme, jedoch fleissige und wohlgesittete Schüler können um Erlass des Didactrums, der Alumneal- und sonstiger Ge­bühren das löbl. Presbyterium der neusohler ev. Gemeinde bittlich angehen. Die diesbezüglichen Gesuche der Ankörnm-

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