Evangélikus 5 osztályú gimnázium, Besztercebánya, 1877

76 Zur Nachricht. 1. Das Schuljahr 1878/9 beginnt am 1 Sept. 1. J., bis zum 3-ten dauert die Inscription, am 4-ten wird das Schuljahr feierlich eröffnet werden, und der regelmässige Unterricht nimmt seinen Anfang. 2. Die später Angekommenen werden nur in jenem Falle aufgenom­men, wenn sie hinlängliche Entschuldigungsgründe ihrer Verspätung beige­bracht haben werden. 3. Das Schulgeld sammt Nebengebühren beträgt bei Ankömmlingen 12 fl. 88 kr., bei gewesenen Schülern unserer Anstalt 10 fl. 83 kr. — Fürs Zeichnen wird eine besondere Jahrestaxe von 2 fl. entrichtet. — Diese Ge­bühren können auch halbjährig, jedoch stets in vorhinein, gezahlt werden. 4. Die Alumnisten haben ebenfalls zu Anfang eines jeden Semesters die Hälfte der Alumnealtaxe beim Ephorus zu entrichten. Die ganzjährige Alumnealgebühr beträgt für das Mittagsmahl 20 fl., für das Mittagsmahl sammt dem Abendessen 40 fl. Zweimal wöchentlich wird den Zöglingen Mehlspeise verabreicht. 5. Für die Unterkunft der fremden Schüler sorgt auch die Direction. Ärmere Eltern wollen hiemit aufmerksam gemacht sein, dass die Direction es für ihre Pflicht erachtet, möglichst billige Quartiere zu besorgen. 6. Arme, jedoch fleissige und wohlgesittete Schüler können um Erlass des Didactrums, der Alumneal- und sonstiger Gebühren das. löbl. Presbyterium der neusohler ev. Gemeinde bittlich angehen. Die diessbezüglichen Gesuche der Ankömlinge können jedoch erst im 2-ten Semester berücksichtigt wer­den, wenn die Bittsteller bereits thatsächliche Beweise ihres Fleisses und wohlgesitteten Lebenswandels an unserer Anstalt geliefert haben werden. Die für das Abendessen entfallende Gebühr kann Niemandem erlassen werden.

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