Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1872

29 heiten, sollen sie blos 50 Streiter zu schicken- verpflichtet sein; und über die genannte Zahl darf weder der König fordern, noch sind sie zu stellen ver­bunden." Die Mannschaft der Colonie bildete eine abgesonderte Truppe des königlichen Heeres unter der eigenen Nationalfahne, angeführt von dem Grafen der Nation. Diese Sonderstellung bewirkte, daß die Nation einen Ruhm darin suchte, tüchtige und wohlausgerüstete Krieger in's Feld zu stellen; sie erweckte in diesen selbst und ihrem Anführer den edlen Muth und die Begeisterung, der ehrenvollen Inschrift ihrer Fahne: „zur Erhaltung der Krone" in würdiger Weise zu entsprechen und förderte die Ausbildung der Kriegskunst in ihrer Mitte. Ein Beweis dafür, die ehrende Erwähnung der ungarischen Könige, welche die braven Krieger der Sachsen eine Vormauer des Reiches nannten; ein Beweis dafür, die auf manchem Rathhause der sächsischen Städte aufbe­wahrten Sammlungen alter Kriegsgeräthe und Waffen. Wie oft hat der Sachsen kleine Kriegerschaar den wilden Horden der Kumanen tapfern Widerstand ge­leistet und später den schrecklichen Raubzügen der Osmanen gewehrt; wie oft hat die Noth des Reiches die jm Freibriefe festgesetzte Zahl wehrhafter Männer überschreiten laßen und wie oft haben des Feindes Einfälle Mann für Mann des Sachsenlandes zum Schutze des Reiches in die Waffen gerufen. Die dritte Verpflichtung, die der Freibrief den Ansied­lern auferlegt, setzte der kostspieligen Bewirthung desKönigs und seines Stellvertreters feste Schranken und bewahrte die­selben vor gewaltthätigen Ueberbürdungen und Lasten. Wie in allen übrigen europäischen Reichen, waren auch in Ungarn zur Zeit des Mittel­alters die Besuche der Landesherrn eine Plage. Die Könige hatten damals keine bleibende Residenz; sie zogen dorthin, wo Noch oder Verwirrung ihre Gegenwart erforderte. Da mußten für den Unterhalt und die Bewirthung des Königs und seines zahlreichen Gefolges diejenigen sorgen, deren Stadt und Gegend des Königs Besuch beehrte. Und wenn auch des Königs Person leicht zu befriedigen und die treuen Unterthanen zu jedem Dienste für ihn gerne bereit waren, so wurden die Anmaßungen und Ausschweifungen seiner Beamten und Diener bald eine schwere Plage, die bei öftern Besuchen die Wirthe mit großen Ausgaben und Schulden belastete. Es war deshalb kein Wunder, daß die Belästigten auf gesetzlichem Wege versuchten, sich dieser gnädigen und un­gnädigen Besuche zu entziehen, oder dieselben wenigstens einzuschränken und minder kostspielig zu machen. So hatte der Adel in der goldenen Bulle sich von dieser Pflicht befreien lassen, wenngleich er sich noch bis zum Jahre 1324 derselben unterziehen mußte. Die Sachsen wurden dieser Verpflichtung nicht ganz enthoben, erlangten aber im Freibriefe eine Regelung und Er­leichterung derselben. Dem Könige waren sie, wenn er bei Gelegenheit eines Kriegszuges in ihr Land kam, drei Bewirthungen schuldig, den Woiwoden mußten sie, wenn er im königlichen Auftrag ihr Land bereiste, zweimal, beim Eintritte in ihr Gebiet und beim Austritte aus demselben, verpflegen. Diese Bewirthung bestand in der unentgeltlichen und vollständigen Lieferung

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