Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1870

20 im nächsten Frühjahr (1816) Klein's Geschichte der deutschen Colonien in Nordsiebenbürgen die Presse verlassen würde. Er wage die Veröffentlichung dieser Geschichte in der Hoffnung, daß seine Arbeit den zahlreichen Verehrern der Geschichte von Siebenbürgen nicht ganz unwillkommen sein werde. Der Bezirk sei zwar klein, der diese Geschichte umfasse, aber das deutsche Völkchen, welches ihn bewohne, habe sich durch seine Krastäußerung und Schicksale der Aufmerksamkeit Werth gemacht. Klein hatte aber die Rechnung ohne den Wirth gemacht. Gleichzeitig nämlich mit dieser Pränumerationsanzeige wendete er sich in einer Zuschrift an den Magistrat und that ihm zu wissen, daß er den ungeordneten Vorrath des Bistritzer Archivs mit Fleiß und Aufmerksamkeit durchstöbert und benützt habe und daß er mit dem ersten Bändchen seiner Geschichte fertig geworden sei. Getreu seinem Eide bitte er nun den löblichen Magistrat ihm Tag und Stunde zu bestimmen, wann er mit seinem Manuscripte erscheinen dürfe. Er habe nur den einzigen Wunsch bei der Vorlesung seines Manuscriptes selber gegenwärtig zu sein, damit er Gelegenheit nehmen könne, allen etwa gemachten Einwürsen mit Gründen zu begegnen, damit nicht ohne daß er gehört worden sei, irgend ein Abschnitt verworfen werde. Auf diese Zuschrift erhielt er nicht einmal eine Antwort, „ein Beweis", bemerkt er, „der außerordentlichen Wärme, womit in Bistritz der historische Forschergeist begünstigt wird." Dem Ma­gistrate war das Werk indeß keineswegs gleichgiltig, im Gegentheil beunruhigte ihn das Vorhandensein desselben ganz außerordentlich und er versuchte sich in den Besitz desselben zu setzen. Zu diesem Zwecke forderte er dem Verfasser das Werk ab unter dem Vorwände, dasselbe unter den Mitgliedern des Rathes circuliren zu lassen, damit ein Zeder in der Lage sei sich mit eigenen Augen überzeugen zu können, daß nichts Gefährliches' darin enthalten sei Nach ge­nommener Einsicht würde der Magistrat alsdann den Wunsch Klein's erfüllen, ihn in einer besondern Sitzung anhören und seine Vertheidigung entgegen­nehmen. Klein, nichts Arges ahnend, übergab die Handschrift. Nach Verfluß eines halben Jahres bat er um geneigtes Gehör, damit er die schweren Bedenken der vorsichtweisen Herren, welche diese, wie Klein in Erfahrung gebracht hatte, gegen die Veröffentlichung des Werkes hegten, zu beheben und was ihm die Hauptsache war, sein Manuscript wieder zu erhalten. Aus diese Bitte erhielt er die Antwort, daß ihm das Manuscript nicht eher zurückgegeben werben könne, bevor er sich nicht darüber geäußert habe, ob es in der Form, wie es vorliege und wo es abgedruckt werden solle. Klein konnte auf diese Frage nicht antworten, weil über die erste die Censur zu entscheiden hatte, in Bezug aus die zweite er mit sich selber noch nicht einig war. Das genügte dem Magistrat um das Werk einfach zu unterdrücken. Klein über dieses unwürdige und ränkevolle Vorgehen entrüstet, setzte Alles in Bewegung um sein Manuscript wieder zu erlangen — aber vergebens. Der

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