Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863

48 wohl aus Gründen einer vernünftigen Pädagogik als auch mit Rück­sicht auf die beschränkten Räumlichkeiten von dort zu entfernen, und in ein eigenes neu zu erbauendes Gebäude zu versetzen. Bereits sind die Anstalten getroffen, um diesen Beschluß mit thunlichstcr Beschleu­nigung durchzuführen und es ist begründete Hoffnung vorhanden, daß der Bau des Mädchenschulgebäudes spätestens mit dem Früh­ling 1865 beginnen werde. Wir können nur wünschen, daß diese Hoffnung in Erfüllung gehen möge, da das Gymnasium und die mit ihm vereinigten Anstalten bereits seit längerer Zeit den Mangel hinlänglicher Räumlichkeiten für die Unterbringung sowohl der zahl­reichen Elementarklassen als auch der stets wachsenden Lehrmittel­sammlungen in empfindlicher Weise fühlen. Doch das Erfreulichste für unsere Anstalt ist die Vermehrung ihrer Lehrmittel durch eine Anzahl der vorzüglichsten und kostspie- ligsten physikalischen Instrumente, welche dieselbe der Gnade und Munifizenz unseres Allergnädigsten Kaisers verdankt. Unter der Zahl 319, 1864 eröffnete das Hochlöbliche Landcskonsistorium dem Be­zirkskonsistorium in Bistritz, daß zufolge hohen Hofdekretes Zahl 1341, Se. k. k. apóst. Majestät geruht habe, die durch das evan­gelische Presbyterium in Bistritz erbetene Anschaffung der für das evangelische Obergymnasium in Bistritz noch erforderlichen physikali­schen Apparate aus Staatsmitteln mit Allerhöchster Entschließung vom 17. März d. I. Allergnädigst zu genehmigen. Dieser Akt kai­serlicher Freigebigkeit, welcher dem Gymnasium diese so wichtigen, die Geldkräfte der Anstalt weit übersteigenden Apparate zu Theil werden läßt, wird mit gleich dankbarer Erinnerung in den Annalen unserer Schulanstalt, wie in den Herzen der gesammten Einwohner von Bistritz in aller Zukunft aufbewahrt werden.

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