Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863
34 übrigen Sachsenlandes nach dem Jahre 1539 uns bis zum Jahre 1562 geführt hätte, wo in den Artikeln der Barbiere zuerst uns ein auch für Bistritz gültiges Zunftstatut der Nationsuniversität, also gemeinsame Gesetzgebung der vereinigten Gaue auch in dieser Hin« sicht geboten wird *). Diese Arbeit aber werden wir bei gelegener Zeit und mehr Muße in die Hand nehmen. *) In der Zuuftlade der Bistritzer Barbiere befindet sich ein Exemplar des Statutes von 1562 auf Pergament. Daselbst wird auch ein Exemplar der Zunstgcsetze der Chyrurgen und Barbiere in Altstettin aufbewahrt, welches über Ansuchen der dortige Rath im Jahre 1560 ausstellte, und das offenbar der gesetzgeberischen Arbeit der Nationsuniversität zur Grundlage gedient hat.