Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863
23 Man sieht an dieser Entscheidung der höchsten Behörde des Sachsenlandes, daß wenn dieselbe auch die allgemeinen Grundsätze des damaligen Zunftwesens anerkannte, sie doch dem abschließenden Charakter der zünftigen Korporationen nicht in. allem und jedem nachgab. So verlangte z. B. sowohl das Zunstgesetz der Bistritzer Weber von 1505, als auch das obige Ansuchen sämmtlicher sächsischer Weber, daß den zünftigen Meistern allein der Leinschnitt, d. i. der Kleinverkauf von Leinwand gestattet sein solle,, während die Nationsuniversität in ihrem bezüglichen Spruche nur den Handel mit grober Leinwand zum Monopole der Weber machte, den Kauf und Verkauf feinerer Leinwand jedoch mehr, weniger frei gab. Es ist übrigens natürlich, daß sobald der Zunftgeist darauf ausging das ganze Gewerbelvesen nach seinen, jeder freien Bewegung des Einzelnen abholden Ideen zu organisircn, die Einsicht nicht lange ausbleiben konnte, das einfache Mittel der Zunftsatzungen reiche nicht hin, diese Absicht vollständig zu verwirklichen. Die Zunftgesetzgebung konnte allerdings durch Erhöhung der Lehr- und Mcistertare, durch die Hindernisse des Geburts- und Lehrbriefes, durch Meisterjahr und Meisterstück, endlich durch Beschränkung der Zahl der Hülssarbciter, die ein Meister halten durfte, die Konkurrenz in der Erzeugung von gewerblichen Gegenständen mäßigen: aber einestheils beschränkte sich die Giltigkeit solcher Satzungen in der Regel nur auf einen Jndustrieort, andcrntheils war dem heimischen und fremden Meister durch die Freiheit im Ankauf des Rohmateriales und Verkauf seiner Erzeugnisse, durch Einfuhr- und Ausfuhrhandel noch immer ein Mittel an die Hand gegeben, sich selbstständig zu bewegen, die Mitkonkurrenz der andern Meister zu überflügeln und so sich zum Theil jenen beengenden Fesseln des Zunftzwanges zu entreißen. Folgerichtig mußte also der Zunftgeist, jemehr er erstarkte und seiner Ziele sich bewußt wurde, dahin streben, den Einkauf und Verkauf, die Einfuhr und Ausfuhr zu einem Rechte der Zunft und nicht des Einzelnen zu machen; die Preise des Rohmatcriales und der Industrie-Erzeugnisse gleicherweise durch die Zunftgesetzgebung zu regeln und alle Zunftsatzungen desselben Gewerbes im ganzen Lande, seien diese Satzungen, welcher Art immer, gleichmäßig und völlig übereinstimmend zu machen. Und so stellt cs sich denn in der Wirklichkeit allerdings in der Art