Tóth Ágnes: Telepítések Magyarországon 1945–1948 között. A németek kitelepítése, a belső népmozgások és a szlovák-magyar lakosságcsere összefüggései (Kecskemét, 1993 [!1994])

Rezümé

306 000 Joch teilte man den Neubauern, die ihre Umsiedlung innerhalb des Landes hatten übernehmen können, aus 7354 Familien 30 549 Personen von den aus der Slowakei ausgesi­edelten Magyaren hat man in Hausern deutschen Eigentums unter­gebraht, denen man Bodenbesitze von 88 248 Joch austeilte. Der Zuerteilungsdurchschnitt der ungarländischen Aussiedler betrug 9, der der slowaskischen Magyaren 12 Joch. Den übrigen Teil, 94 000 Joch, haben teils die über 1-2 vefügenden Zwergbauern bekom­men, teils wurde er verpachtet. Die am 25 Mai 1950 erschienene Verordung 84/1950. MT. ermöglichte, dass die derzeit übersiedelten Deutschen ihre ungarische Staatsbürgerschaft wiedergewinnen, und diejenikgen, die noch Angehörige in Ungarn hatten, zurücksiedeln können. Gesetzlich deklarierte, förmliche Anforderungen gegenüber der Zurückübersiedlung hatte man nicht gestellt. Der ungarische Staat hat sich über die Gültigkeit der Anmelder selbst beschlossen. Im Sinne des Abkommens mit der DDR propagierte der ungarische Staat die Möglichkeit der Heimkehrung nicht, aber falls die Familienenangehöringen in Ungarn einen Antrag diesen Sinnes gestellt hatten, so wurde es respektiert. Bis 4. Oktober 1950 haben 1184 in Wien ansässige Angesiedelte, und 8369 in Ungarn wohnende Familienangehörige Ansuchen für Heimkehr gestellt. 90% der Heimkehrenden sind früher ausgesiedelt worden, und 10% hat infolge der Kriegsereignisse das Land verlassen. Die Länder der Region nach dem zweiten Weltkrieg - wenn auch für eine kurze Zeit - hatten die Möglichkeit, ein demokra­tisches Staatsgebilde auszugestalten, und ein Mitteleuropa, konstituierend nach neuen Prinzipien der Zusammenarbeit zu errichten. Diese Gelegenheit aber, wegen des Einflusses der Grossmächte und der Mangelhaftigkeiten der eigenartigen bürger­lichen Entwicklung in diesem Raum - die sich nach der Meinung des Verfassers in der ersten Periode eben in dem Verhältnis der Mehrheitsnationen gegenüber ihren Minderheiten, und in der Behandlungsweise der Minderheitsprobleme zeigten - konnte nicht ausgenutzt werden. Die Wirkungen der versäumten Möglichkeit wirken bis auf heute nach, und mahnen uns gerade, dass weder die Regelung der Lage der Minderheiten nach den Rechtnormen noch die Arrangierung der einheitlichen gegenseitig respektierenden Zusam­menarbeit der mitteleuropäischen Länder zu umgehen ist.

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