Pártállam és nemzetiségek 1950–1973 - Forrásközlemények 6. (Kecskemét, 2003)

Resümee

RESÜMEE Nach dem zweiten Weltkrieg - mit Rücksicht darauf, dass der Misserfolg des nach dem Friedensvertrag von Trianon ausgearbeiteten Minderheiten­schutzsystems damals schon seit Jahrzehnten offenbar wurde - trat die Rege­lung, bzw. das auf grundsätzlichem Boden liegende Neudenken der Lage der nationalen Minderheiten in allen mitteleuropäischen Ländern - also auch in Ungarn - als eine Aufgabe auf. Für Ungarn hat (hätte) sich an die langfristige Lösung dieses Problems - sowohl wegen der in den Nachbarländern leben­den ungarischen Minderheiten als auch wegen der auf seinem Gebiet le­benden nationalen Minderheiten - elementare Interesse geknüpft. Zur gesetz­lichen Regelung der Rechte der in Ungarn lebenden nationalen Minderheiten kam es aber bis zur Erschaffung des Gesetzes Nr. LXXVII (1993) nicht. Über die in den Jahrzehnten nach dem Weltkrieg verfassten politischen Program­me, Parteibeschlüsse und Stellungnahmen, über die den Gebrauch der Muttersprache und den Nationalitätenunterricht regelnden Anordnungen ist es zu sagen, dass sie diese Probleme nicht ihren Gewicht entsprechend be­handelten, oft allgemeine Feststellungen betonten, die wirklichen Bitten, For­derungen und Interessen der Betroffenen nicht berücksichtigten. Die ein­heitliche gesetzliche Regelung verwirklichte sich dabei in der Praxis nur mit kleiner Effektivität und auf diskriminative Weise. Seit dem Ende der 40er Jahre bis zum Anfang der 70er Jahre sah die politische Macht in Ungarn die Lösung der Nationalitätenfrage im soge­nannten „Automatismus". Nach diesem Prinzip gibt es keine abgesonderte Nationalitätenfrage, näher: sie wird nach dem Aufhören der Klassengegen­sätze, durch die Sicherung der mit den Mitgliedern der Mehrheitsnation gleichen Rechtsstelle für die einzelnen Nationalitäten automatisch eingestellt. Die in diesem Band veröffentlichten Dokumente halten in mehrerer Hin­sicht der Nationalitätenpolitik dieser Epoche den Spiegel vor, sie führen die Lage der hier lebenden Nationalitäten, und die im Land herrschenden öffent­lichen Zustände vor. Bei der Aufdeckung der Schriften von zentralen Saats­und Parteiorganen, bzw. bei der Gesichtspunktausformung der Wahl unter den Quellen strebte die Autorin dahin, damit die Dokumente einerseits den Standpunkt der Staats- und Parteiorganen in dieser Frage, anderseits die Tätigkeit und den Spielraum der betroffenen Nationalitäten und ihrer Ver­bündeten möglich am vollständigsten darstellen, die Änderung der Zahl, der Umstände und der Arbeit der Nationalitäteninstitutionen und die Vorstel­lungen des leitenden Fachapparats spiegeln. Die aufgedeckten Quellen gaben die Möglichkeit auch dazu, dass die Autorin auch den Standpunkt und die Tätigkeit der mit den Mitgliedern der nationalen Gemeinschaften in alltäg­licher Verbindung stehenden, die niedrigeren Stufen der Amtshierarchie bedeutenden Bezirks- und Komitatsräte vorführen.

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