Tóth Ágnes: Nemzetiségi népiskolák Magyarországon az 1943/44-es tanévben - Forrásközlemények 3. (Kecskemét, 1998)

Rezümé

Resümee Die im Band publizierten Quellen beinhalten die Daten der Nationalitätenschulen von Ungarn aus dem Schuljahr 1943/44. Ihre Bedeutung liegt einerseits am Datum der statistischen Aufnahme, andererseits ihrer Ausführlichkeit. Selbst die Tatsache, daß die Zusammen Schreibung den Zustand am 31. 10. bzw. dem 1.11. 1943 festhält, leiht dem Dokument ein besonderes Gewicht. Da zu dieser Zeit konnte man die Situation auch in den "zurückgekehrten Landesteilen" widerspiegeln. Wegen dieser Detaile und der vielen Aspekte der statistischen Aufnahme bekommen wir ein vielseitig schattiertes Bild. Es ist auch besonders interessant, wie diese Dokumente aufgefunden wurden. Der Autor hat sie in den Fonds der Nationalitätenabteilung des Ministeriums für Bildungswesen gefunden, nämlich in dem Material der 70-er Jahre. Einer der Min ister ialbeam ten mußte es zu sich genommen haben, bevor die Papiere in das Landesarchiv geraten sind. So kam es in das Material eines späteren Zeitalters, und so entkam es dem Brand im Herbst 1956, der im Archiv eben diese Fonds beschädigt hat. Man konnte dafür leider keine Hinweise finden, wie die Erhebung in der Praxis abgewickelt worden ist und wie die Verarbeitung passiert ist. So lassen sich bei der Publikation dieses Stoffes gewisse Abkürzungen in der Kopfzeile, bzw. Zahlen in Klammern nicht immer vollkommen erklären. Nachdem die Rückgliederung einiger vorher zu Ungarn gehörenden Gebiete vollendet wurde, hat man 1941 das Schulwesen der Nationalitäten im Land wieder reguliert. Nach diesem Jahr konnte der Branchenminister keinen genauen Überblick weder über die Ansprüche noch die tatsächliche Lage gewinnen. Es war im Ministerium nicht klar, in welchem System die Schulpflichtigen der Nationalitäten lernen und in welcher Phase die Verwirklichung der Ministerialverordnung 700/1941 ist. In ihr ging es nämlich um die Umorganisierung der Schulen. Die Obrigkeit war darüber auch nicht genau informiert, in welcher Zahl entsprechend gebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Deshalb war es nötig so eine Landesaufnahme zu machen. Das Dokument beinhaltet die Daten in drei Gruppen - bezüglich auf die Schulen, Schüler und Lehrer. Formal sind die Daten über Trianon-Ungarn (Rumpfungarn) und die rückgegliederten Gebiete getrennt veröffentlicht. Innerhalb der Komitate sind die Siedlungen und ihre Schulen so behandelt, daß der Erhalter der Schule - eine Konfession, der Staat, die Gemeinde - konkret genannt wird. Im Falle der Schüler wird ihre Gesamtzahl, Gliederung nach der Muttersprache und die Zahl der an Nationalitätenunterricht Teilnehmenden angegeben, sowie die Form des Unterrichts. Ähnliche Informationen bekommen wir von den Lehrern. Auf die einzelnen Unterrichtsformen wird in der Kopfzeile der Tabelle mit Abkürzungen hingewiesen. Die Ministerial-verordnung 25.370/1941 als grundlegend betrachtet bedeutet "A" rein muttersprachliche, "V" gemischte Unterrichtssprache. Der § 3. der Verordnung ermöglicht den Typ "C", in dessen Sinne die genannte Minderheit alle Fächer auf Ungarisch lernt, und die Muttersprache ist eben eines der Fächer. In den Orten, wo nur eine ungarische Schulabteilung existiert hat, die gegebene Minderheitensprache mußte man als Hilfssprache anwenden. Dazu dient die (ungarische) Abkürzung dieses Ausdruckes: kny.

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