Bács-Kiskun megye múltjából 13. (Kecskemét, 1994)

Urbán Miklósné: Balanyi Béla élete és munkássága (Bibliográfia)

nen abzusichern. Ihre Aufgaben wurden so festgelegt, da unter Berück­sichtigung der Gesetze, Regierungsverfügungen, minizipalbehördliche Verfügungen und der Beschlüsse über die Aufgaben verfügt werden kann, zu deren Verwirklichung die Zusammenarbeit mehrer Verwaltungszweige notwendig war. Sie bestand aus 21 Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder waren von den Behörden gesandte Mitglieder. Die andres Hälfte wurde von der Vollversammlung der Minzipalbehördenkommission gewählt. Der Vorsitzende war der Obergespan. In der Fachliteratur bewerten die Historiker im allgemeinen das 6. Gesetz vom Jahre 1876 als Annäherung der munizipalbehördlichen Ver­waltunk an die Verstaatlichung und eine Einmischung über die Verwal­tungskommissionen ind die inneren Angelegenheiten der Munizipalbehör­den. Zum anderen bemerkten sie, da entgegen der zahlenmäigen Minder­heit die Rolle der staatlichen Behörden entscheidend war, und da zwischen den Minizipalbehördenkommissionen und den Verwaltungskom­missionen ein Machtkampf in Gange war. Der Verfasser kommt allerdings bei der Untersuchung der Arbeit der Verwaltungskommissionen in Baja mit diesen Feststellungen zu entgegengesetzten Ergebnissen. Er stellt kei­ne Spur davon fest, da es zwischen den beiden Kommissionen einen Macht­kampf gegeben hätte. Sogar wurde die Verwaltungskommision in das Le­ben und die Arbeit der Munizipalbehörde eingegliedert. Im späteren tat aber die Verwaltungskomission neben der Verrichtung der amtlichen Ar­beit nichts anderes, als sich bei wichtigeren Beschlüssen der Munizipalbe­hördenkommission anzuschlieen. Das Ziel des Verfasseres bei dieser Studie war es, die Aufmerksamkeit auf dieses einzigartige wertvolle Schriftmaterial zu lenken, welches eine auergewöhnlich wichtige schriftliche Datenbasis der Stadt ist. Ilona Pintér: Der Landwirtschaftskammern des Donau-The­ißZwischhenstromlandes (1947-1949 Die Landwirtschaftskammern - deren Rechtsnachfolger die Land­wirtschaftsräte sind - wurden mit dem Gesetz 18 des Jahres 1920 über die Interessenvertretung der Landwirtschaft mit Festlegung des Organisati­ons- und Arbeitsrahmens des sogenannten gesetzlichen Landwiertschafts­vertretungen. Es entstanden fünf Landwiertschaftskammenr, unter ihnen die des Donau-Thei-Zwischenstromlandes mit Sitz in Kecskemét. Ihr Wir­kungsbereich war gemeinsam mit den in den Gebieten befindlichen muni­zipalbehördlichen Rechtsständen und der Hauptstadt Pest-Pilis-Solt-Kis­kun, Bács-Bodrog, Csanád-Arad-Torontál und Csongrád Várkomitat.

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