Bács-Kiskun megye múltjából 12. (Kecskemét, 1993)

REZÜMÉ

Erzsébet Molnár Frau Bánki: DIE VERWALTUNG IN JÁSZKUN-BEZIRK 1849-1860 Das Verwaltungssystem, das mit dem Name Bach verbunden ist, halt die Körperschaftsregierung eingestellt und die Unterstufe der Regierung ist der Bezirk geworden. Die frühere Zweigliederung des Jászkun-Bezirks hat sich aufgelöscht. Die Plätze der gewählten Beamten hat der ernannter Apparat übergenommen. Die Bezirksregierung wurde im Gänzen umorga­nisiert, aber die Verwaltungen der einzelnen Orte hat im wesentlichen unverändert geblieben. Man hat auch im Jászkun-Bezirk das neue Steuersystem eingeführt. Die Einführung der Verbrauchssteuer hat das Einkommen der früher nicht in Zweifel gezogenen Kleinnutznießungssätze aus der Tasche der Orte herausgenommen. Man hat nach den Gebietsänderungen des Amtbe­zirks auch von dem Standpunkt der Geldwesensverwaltung aus betrachtet die Teile des Dreibezirks abgetrennt. Der Nagykun- und Jász-Bezirk hat zur finanziellen Kreisdirektion von Szolnok und der Kiskun-Bezirk hat dazu von Szeged gehört. Die Gendarmorganisation wurde ausgebaut, und die Aufrechterhal­tung der Ordnung ist ausschließlich die Gendarmerieaufgabe geworden. Die Beamten in den Gemeinden haben wegen der Veränderungen in Massen ihren Abschied genommen. Die Autorität der Ratspersonenhat wegen die Einstellung des ersten Gerichts der Gemeinde abgenommen. Glechzeitig haben die Administrationsanforderungen eine bedeutende Ver­besserung gezeigt, und besonders die Altere haben kaum der Aufgabe rechen können. Die Bezirksbehörde hat in der Periode des Definitivums unverändert geblieben, man hat bei der unterstufigen Verwaltungsbehörde, die man im Jászkun-Bezirk nicht Stuhlrichteramt, sondern Hauptmannschaft gen­nant hat, die Verwaltung und Rechtspflege wieder vereinigt. Man hat die Gemeinden statt in der Periode des Provisoriums zustande gebrachten 5 Verwaltungs- und 7 Gerichtshofsbezirk in 6 Bezirk eingereiht. Die Kis­kun-Puten, die sich von Jazygien abgesondert waren, und im Jász-Eigen­tum geworden sind, sind damals aus Verwaltungsrücksichten zu den Kis­kun—Gemeinden gekommen. Der Rat oder die Wirtschaftseinsammlung hat auch weiterhin die ganze Gemeinde berührten Sachen in den Gemeinden nach der alten Übung einrichtet. Das ausübende Organ der Staatsregierung war die ge­meindliche Beamtsorganisation. Die Selbstregierungsverwaltung des Jász­kun-Bezirks hat auf das Bezirksniveau während der überblickten Periode ganz vernichten werden, aber sie hat in der örtlichen Verwaltung weiter­lebt, obwohl sich sein Kompetenz kreis in bedeutenden Mase vermindert hat.

Next

/
Thumbnails
Contents