Urbs - Magyar várostörténeti évkönyv 1. (Budapest, 2006)

Resümee

VERA BÁCSKAI „.. .Die Länder werden durch die königlichen Städte gesittet. Die Studie untersucht die Veränderungen der Rolle der königlichen Freistädte, die sie in den 150 Jahren zwischen dem Anfang des 18. und der Mitte des 19. Jahrhunderts in der ständischen Gesellschaft und im Städtewesen Ungarns spielten. Einen wichtigen Leitfaden der Analyse bildet der Vergleich der könglichen Freistädte als Städte im ei­gentlichen rechtlichen Sinn und der eine städtische Funktion erfüllenden, mit Privile­gien und Autonomierechten verschiedenen Grades ausgestatteten, überwiegend unter einer Gutsherrschaft stehenden Märkte. Demgemäß wurden folgende Leitfragen ge­stellt: abgesehen von der besonderen Rechtsstellung der königlichen Freistädte im Untersuchungszeitraum, deren Bürger allein den vierten Stand bildeten, welche Positi­on nahmen sie unter den ungarischen Städten ein und welche Rolle spielten sie für die Wirtschaft des Landes? Wieviel konnten sie von ihrer Autonomie bewahren und in­wieweit war ihre privilegierte Stellung weiterhin bedeutend für ihre Entwicklung? Da der Adel die Vermehrung der königlichen Freistädte verhinderte, stieg deren Anzahl in Ungarn von dreißig Ende des 17. Jahrhunderts auf lediglich vierundvierzig bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts an, eine Zahl, die auch unter Hinzurechnung der 17 siebenbürgischen und kroatisch-slawonischen Städte eher als gering betrachtet werden kann. Dennoch veränderte dieser geringe Zuwachs die Homogenität der Freistädte grundsätzlich. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts stieg die Anzahl der in erster Linie von land­wirtschaftlicher Warenproduktion und -austausch lebenden „Landstädte" auf fast ein Drittel der königlichen Freistädte an, und ihr Stadtbild wurde immer heterogener. Die Bevölkerungszahl mehrerer, neu zur Stadt erhobener oder über kein städtisches Privi­leg verfügende Siedlungen wuchs stark an. Zwar kann die Größe der Bevölkerung be­sonders im damaligen Ungarn nicht als alleiniger Gradmesser der Urbanisierung ansehen werden, trotzdem sie ist ein guter Indikator für die Erosion der herausragen­den Lage der königlichen Freistädte, besonders dann, wenn wir in Betracht ziehen, dass das Tempo des Bevölkerungswachstums der eine städtische Funktion einnehmen­den Märkte etwas größer war als das der königlichen Freistädtc. Lediglich 23 Städte im rechtlichen Sinn konnten ihre Rolle als zentralörtliche Siedlungen bewahren, und nur weitere 12 fungierten als eher begrenzte Marktzentren. Die kleineren königlichen Freistädte verloren ihre städtische Funktion bis zum Ende des untersuchten Zeitraums vollkommen, ein Indiz für die immer stärker werdende Trennung der Funktion und des rechtlichen Begriffs der Stadt. Der privilegierte ständische Status war für die Erhal­tung einer tatsächlichen städtischen Rolle nicht ausreichend, obwohl vorhandene Pri­vilegien im Falle von günstigen Verkehrs- und Wirtschaftsbedingungen zur Entwicklung beitrugen. Die königlichen Freistädte als besondere Gruppe von Städten

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