Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert

Dániel Haas Kianička: Die Selbstverwaltung der Stadt Kremnitz... 87 (Senat), der zuerst 12 bis 20, später 60 und schließlich bis zu 100 Mitglieder hatte.21 Die Hauptaufgaben des Stadtrats waren das Gerichtswesen (der Richter war Gerichtsvorsitzender) und die Sorge um die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zusammen mit der Wahlgemeinde verwaltete er das Vermögen der Stadt und die Einnahmen. Der Richter, der bis zum Ende des 17. Jahrhunderts persönlich für die Vermögensverwaltung, Kassenangelegenheiten und Steuereinziehung verantwortlich war, lag Rechenschaft dem ganzen Bürgerstand ab, besonders aber auch der Wahlgemeinde. Der Stadtrat diskutierte mit ihr in wichtigen Angelegenheiten. Es handelte sich insbesondere um Steuer-, Bergbau- und Militärfragen. Später entschied er im Prinzip über jedes wichtigere Problem zusammen mit der Wahlgemeinde. Der Richter war während seiner Amtszeit unantastbar, in Extremfällen konnte er aber von seiner Funktion schon während des Jahres abberufen werden. Im Falle von Veruntreuung und anderen Strafta­ten wurden sogar Gerichtsverhandlungen gegen Richter geführt, zum Beispiel stand der Richter Johann Krieser 1580 vor Gericht. Aus den Mitgliedern der Wahlgemeinde wurden gewöhnlich besondere Inspekteure gewählt, die einzel­ne unter Verwaltung der Stadt stehende Wirtschaftszweige beaufsichtigten wie z. B. das Spital, die Brauerei, den Einfuhr und Verkauf von Wein, die Stadtber­gbauwerke, den Kremnitzer Besitz in Turz (Turiec, Turóc) usw.22 Im 16. Jahrhundert war die Amtsausübung im Stadtrat immer noch unbe­zahlt. Der Richter und die Ratsherren bekamen aber regelmäßig verschiedene Prämien und pflegten nach den Sitzungen Festmahlen zu halten (Schenkwein). Der Gehalt des Richters wird zum ersten Mal im Jahre 1594 erwähnt, damals belief er jährlich auf 156 Gulden, was bedeutet, dass der Würdenträger allmäh­lich zum Beamten wurde. Neben den Würdenträgern (dem Richter, den Ratsherren, dem Vormund mit den Mitgliedern der Wahlgemeinde, dem Tribun und später den Mitgliedern der großen Gemeinde) gab es in Kremnitz auch verschiedene bezahlte Angestellte. Seit der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert wurden den Würdenträgern all­mählich regelmäßige Gehälter zuteil, deshalb können wir sie in dieser Periode als Beamte bezeichnen. Die Stadt stellte neben ihnen auch andere Amtsperso­nen an - für lange Zeit war der einzige ordentlich bezahlte Beamte der Notar, bzw. Subnotar. Die beiden führten die Stadtkanzlei, aber nur der Notar nahm, zusammen mit dem Richter bzw. später mit den Buchhaltern und Schatzmeis­tern, auch an der Eintreibung von Steuern und Gebühren teil und war auch bei 21 Matunák 1928. 159 p.; Melzer-Kurbel-Rückschluss 1991. 84. p. 22 Lamoš 1957. 38-41. p.

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