Urbs - Magyar Várostörténeti Évkönyv 12. (Budapest, 2017)

Bányavárosok - Daniel Haas Kianička: Die Selbstverwatlung der Stadt Kremnitz im 16. Jahrhundert

Dániel Haas Kianička: Die Selbstverwaltung der Stadt Kremnitz... 81 Angelegenheiten der Städte der königliche Tarnackmeister sein sollte. Eine An­merkung der für Kremnitz bestimmten Urkunde der Königin Elisabeth aus dem Jahr 1385, „magistro nostro tawernicorum“, beweist, dass der Tarnackmeister tatsächlich in Angelegenheiten der Stadt entschied. In dieser Periode traten die Vertreter der Städte immer häufiger als Gerichtsschöffen des Tarnackmeisters auf, bis sie letztendlich (ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts) ausschließ­lich zu Gericht saßen. Das bot einen Vorteil für die vom Tarnackmeister be­treuten Städte, unter welche am Anfang auch Kremnitz gehörte. Im Jahre 1393 ordnete König Sigismund von Luxemburg an, dass die Bürger von Kremnitz nicht vor den königlichen Gerichtshof bzw. den Palatin, den Landesrichter oder den stellvertretenden Tarnackmeister vorgeladen werden sollen sondern sie sich ausschließlich an das Gericht des königlichen Tarnackmeisters appellieren sollen. 1404 hat sich das Schema der Berufungsinstanzen für Kremnitz endgül­tig ausgebildet - vom Kremnitzer Stadtgericht war die Appellation an den Tar­nackmeister und, sofern nötig, dann gleich an den König möglich. Dieses Recht wurde von König Sigismund von Luxemburg für das ganze Ungarn im sog. Kleinen Dekret aus dem Jahr 1405 bestätigt. Die Angestellten der Kremnitzer Berg- und Münzkammer unterlagen dem Tarnackmeister bereits seit 1328." Eine weitere Veränderung trat zum Ende des Mittelalters ein. Die acht größten Städte gehörten weiterhin zu der Jurisdiktion des Tarnackmeisters, während für andere königliche Städte das Appellationsgericht des Personals zuständig war. 1499 setzten die zu diesem Appellationsgericht gehörigen Städte eine Regelung durch, bei dem Personalgericht nicht nach dem Gewohnheitsrecht des Adels sondern nach dem städtischen Recht entscheiden zu dürfen.11 12 Nach den Reformen des Königs Mathias Korvin (I. Mátyás, 1458-1490) änderte sich auch die Zuständigkeit der Kremnitzer Königskammer. Die Kam­mergrafen und ihre Untergebenen fielen seitdem unter die Jurisdiktion des kö­niglichen Schatzmeisters und Pisetarius (Beamter des Erzbischofs von Gran, der die Münzprägung beaufsichtigte).13 Kremnitz gehörte zu den Personalstäd­ten, wie bereits oben erwähnt, auch im 16. Jahrhundert. Kremnitz im Besitz der Königinnen Für Kremnitz ist weiterhin charakteristisch, dass die Stadt über eine gewisse Zeit auch eine der ungarischen Lehnstädte war. 1424 beschenkte Sigismund 11 Lamoš 1969. 41., 46., 51., 52. p. 12 Marsina 1986. 440. p. 13 Bovan 2001. 35. p.

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