Ságvári Ágnes (szerk.): Budapest. Die Geschichte einer Hauptstadt (Budapest, 1974)

Dokumentensammlung

ihrer munizipalen Institutionen gleicherweise ein angenehmer Sammelplatz der guten Ordnung, der wahren Bildungen und höherer gesellschaftlicher Genüsse sein. Die effektvolle Förderung der Interessen des Staates, die zweckgerechte Ausstattung und Handhabung der munizipalen Institutionen in der Hauptstadt sind nicht vorstellbar, wenn die Administration, die einerseits die zur Aufrechterhaltung und Festigung des Staates notwendigen Mittel liefert, andererseits für das Wohlergehen, die Bequemlichkeit und Befriedigung der berechtigten Ansprüche der Einwohnerschaft Sorge trägt, nicht ein­heitlich und zur übereinstimmenden Tätigkeit organisiert wird. Die einheitliche Einrichtung und Durchführung des gesamten munizipalen Wirkens und die allseitige Garantie dafür muß um so dringender zentralisiert werden, als die Amtstätig­keiten eine rasche und geregelte Ausübung in Anbetracht des vielseitigen Anspruchs er­fordern, der hier von der jährlich in größerem Umfang wachsenden Bevölkerung und der sich immer kraftvoller entwickelnden Industrie und des Handels erhoben wird. Eine solche einheitlich organisierte und diesen Bedürfnissen angepaßte Hauptstadt hat Ungarn noch nicht. Die durch vielfache Interessen miteinander verbundenen Schwester­städte zerfallen in zwei verschiedene Munizipalbehörden, wodurch die gemeinsame Tätigkeit, das Voranschreiten und das Wachstum, die wirkungsvolle Förderung der staatlichen und städtischen Interessen unmöglich sind und sich daraus in vielen Fällen geradezu Nachteile des Gemeininteresses ergeben. Infolge der von den zwei Stadtteilen gesondert erhobenen verschiedenartigen Zölle und Stadtgebühren sind Industrie und Handel sowie die Gebrauchsartikel des täglichen Lebens doppelt besteuert; dadurch wird die für das Leben der Hauptstadt schlechthin notwendige ungestörte Entwicklung von Handel und Verkehr erschwert. Jede amtliche Maßnahme, die in fast täglich vorkommenden Fällen auf das Gebiet der Nachbarstadt übertragen und dort fortgesetzt werden kann, ist nicht direkt, sondern nur in jedem einzelnen Fall auf Grund eines besonderen Begehrs und mit Beihilfe der Bruder­behörde durchzuführen. Schließlich gibt es innerhalb der Schwesterstädte zahlreiche Aufgaben von Allgemeininter­esse, zu deren erfolgreicher Durchsetzung die Mitwirkung beider Städte notwendig ist, die jedoch mangels gemeinsamer Maßnahmen zum Nachteil des Allgemeininteresses unterbleiben müssen. Diese Motive veranlaßten die Regierung, eine Umgestaltung der Hauptstadt zu emp­fehlen, wie dies in § 1 und § 2 der Gesetzvorlage dargelegt ist. Im Falle der Annahme dieser Vorlage durch den Gesetzgeber wird die Bevölkerung der Hauptstadt nach Angaben der neuesten Volkszählung 270 476 Menschen zählen. Die Zahl sämtlicher Häuser in der Hauptstadt beträgt 9404. Das Gesamtterritorium der Hauptstadt beträgt 29 892 Joch. (1 Joch = 0,57 ha. Die Red.) Schließlich werden nach den bisherigen Budgets der drei Städte die Gesamteinkünfte der Hauptstadt 2902476 Forint, die Ausgaben 3 845 876 Forint betragen und, das Ein­nahmendefizit von 943 400 Forint wird von einem in den drei Städten auch gegenwärtig verfügten durchschnittlich 20 Prozent betragenden Gemeindezuschuß gedeckt... Mitgeteilt von Albert Gárdonyi in „A főváros egyesítésére vonatkozó okmányok gyűjteménye“ (Urkundensammlung bezüglich der Vereinigung der Hauptstadt). Budapest 1913, S. 162/63. 103

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