Buda expugnata 1686. Europa et Hungaria 1683-1718 - A török kiűzésének hazai levéltári forrásai (Budapest, 1987)

Függelék - Rezümék - német

weise armseliger. Das Schriftgut anderer Archive konnte damals oder später durch elemen­tare Schäden, die Konsequenzen der falschen Behandlung usw. getroffen werden. Die Archivalien vor 1918 mehreren Komitaten sind nach dem Friedensvetrag von 1920 auf dem Gebiet des Nachbarlandes geblieben. Der wichtigste Teil der Komitats-verwaltungsschriften sind die Protokollen und Akten der adeligen Generalversammlungen. Die Generalversammlung was das wichtigste Organ der Selbstverwaltung des Komitats, hier geschah die Wahl der Delegierten zum Landtag, die Bestimmung ihrer Aufgaben in den sog. Anweisungen, die Wahl der Munizipialwürden. Auch die Rechtssprechung war die Funktion der Generalversammlung in den Prozessen, die zu ihrem Kompetenzbereich gehörten. Hier wurden die ans Komitat von den Landes­und Hofs-Regierunsbehörden erlassenen Befehlen, die zur Zeit des Befreiungskrieges von den Militärbehörden gerichteten Ansuchungen bekanntgemacht und hier wurden die entsprechenden Vorkehrungen getroffen: die aufs Komitat fallenden Steuer (in Geld oder Produkten) auferlegt. In den Archiven mit reicherem Schriftgut sind die Dokumente der Besteuerung abgesondert aufbewahrt. Der Rechtsstand der Städte, deren Archivalien im Rahmen der Komitatsarchive sich befinden, war in dieser Zeit unterschiedlich: es gab freie königliche Städte und Markt­flecken der Schatzkammer, der Bishöfe und Gutsherren unter ihnen. Ihre Verwaltung und das durch sie geschaffene Schrift gut richtete sich danach. Nachdem Ungarn weniger, und die ständische Organisation kaum aktiv am Krieg beteiligt waren (Siebenbürgen hingegen zwischen der türkischen Obrigkeit, Neutralität und der Orientation nach den Habsburgern lavierte, indem es die Möglichkeit hatte), berichten die bekanntgemachte Quellen vor allem über die dem Land abgewalzten Lasten des Krieges. Den Heeren (bald dem gegen Wien ziehenden bzw. die einzelnen Landesteile noch beherr­schenden Türken, bald dem mit ihm verbündeten Thököly, bald den Heeren der türken­feindlichen liga) mußten Lebensmittel oder Bargeld zur Verfügung gestellt werden (manchmal in unwahrscheinlichen Ausmassen), es mußte für die Einquartierung und die Beförderung gesorgt werden, die Reibungen zwischen dem Milität und der Zivilbevölker­ung mußten gehoben), der Freikauf der türkischen Gefangenen, sowie die Festigung der öffentlichen Sicherheit gelöst werden. Die andere wesentliche Aussage der Quellen steht mit dem Beginn des neuen Lebens auf den befreiten Gebieten im Zusammenhang: mit der Neubesiedlung der Städte und Dörfer, der Neuregelung der juristischen und Verwal­tungsbedingungen ihres Lebens. Als Basis der Darstellung der Quellen diente die Methode, die sich in den ungarischen Archiven (vor allem im Ungarischen Nationalarchiv bei der sog. rezensierenden Inventaren) in den letzten Jahrzehnten eingebürgert hat: 1.) Wo der Rechtsbereich, die Tätigkeit je einer Behörde oder eines anderen Organs definierbar ist, dort gibt deren Bekanntmachung die wichtigeren Züge der Quellen schon an. 2.) Die Datenlieferung der Sammlungen muß schon typisiert werden. So dürfen wir möglichst nicht die einzelnen Schriften 394

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