Felhő Ibolya (szerk.): Archiv der Hauptstadt Budapest - Levéltári dokumentáció 1. (Budapest, 1973)

I. Benutzung der Archivalien

TV.HENUTZUNG DER ARCHIVÁLTÉN Zur Benutzung der im Archiv der Hauptstadt Budapest ver­wahrten Archivalien braucht der Benutzer eine Genehmigung er­­werben.Die Genehmigung wird im allgemeinen allen Personen er­teilt,die ihr 18.LebensJtihr vollendeten und die für die Benut­zung der Archivalien nötigen Kenntnisse besitzen. Für die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen kommenden ausländischen Benutzer wird die Benutzungserlaubnis von der empfangenden Institution verschafft. Die ausländischen Privatbenutzer kön­nen bei dem Direktor des Archivs der Hauptstadt Budapest um die Genehmigung ansuchen. Das Ansuchen soll den Namen des Benutzers, seine An­schrift, den Namen und die Adresse seiner Arbeitsstelle,die Nummer seines Personalausweises bzw. Reisepasses, den Namen und die Anschrift der eventuellen beauftragenden Dienststel­le, das Thema und die Zeitgrenzen der geplanten Forschungsar­beit enthalten. Vor Beginn der Arbeit hat der Benutzer eine Erklärung zu unterzeichnen, worin er sich verpflichtet, die Benutzungsordnung zu befolgen, die genauen bibliographischen Angaben seiner auf Grund der benutzten Archivalien erschie­nen Publikationen dem Archiv unverzüglich bekanntzugeben,und die Verantwortung übernimmt, wenn er Urheberrechte und indi­viduelle Interessen eventuell durch die Bearbeitung der be­nutzten Archivalien verletzen würde. Die Benutzungserlaubnis wird vom Archivdirektor - unter Berücksichtigung bestehender Beschränkungen - erteilt, bzw. macht er die nötigen Schritte bei den zuständigen Stellen fitr die Genehmigung der Benutzung. Die Benutzungsorlauhnis ist bis zum Ende des ICalen der Jahres gültig. Im Falle der Ver­letzung der Benutzuncsordnung wird die Benutzungserlaubnis vom Archivdirektor zeitweilig oder endgültig entzogen. In schwe­reren Fällen kann sie zum Gerichtsverfahren führen. Die Benutzungsordnung wird dem Benutzer vom Ansichtsfiib-21

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