Bónis György: Fővárosi Levéltár (volt Budapesti 1. sz. Állami Levéltár) 4. A jogszolgáltatás budapesti területi szervei. Kapitalista és szocialista korszak -Levéltári alapleltárak II. (Kézirat. Budapest, 1961)

MUTATÓ

- 257 ­und nach die Züge der Gerichts- und Staataanwal.taorganisation neuen Typs.. Während aber die Archivalien der Judikatur dea kapitalistischen Zeitalters in den Schriften des Archivs in bedeutender Menge und mit grossen /Wert vertreten sind* bleibt die Ausgestaltung des Archivs des sozialistischen Zeitalters noch zum grossen Teil der Zukunft vorbehalten. Dies folgt auch aus dem,Wortlaut der gegenwärtig wirksamen Aktensammlungsnorm, der Verordnung 130/1957 des Justizministers* Nach dieser Verordnung kommen nämlich - von der Detaillierung hier ab­gesehen - die Akten der Strafprozesse nach einer Bewahrungs­zeit von 25, die Akten der Zivilprozesse nach 30 .Jahren zur Kassation, So setzQi sich die Archivalien des 'Haupt städtischen Archivs aus dem sozialistischen Zeitalter teils aus den Akten jener Organen zusammen, die bei der volksdemokratischen Um­stellung ihre Rolle erfüllten und ihren Platz anderen Organen räumten, teils aus Schriften der Organe, die im Organismus der Judikatur überflüssig wurden und Ende 1950 aufhörten. Unter den Judikaturorganen neuen Typs begannen die Volks­gerichte und die Volksstaatsanwalten ihre Tätigkeit unmittel­bar nach der Befreiung, Die strafprozessuellsn Archivalien, des Budapester Volksgerichtes /Posten 1/ kam nur zu geringem Bruchteil in die Verwahrung des Archivs, doch wird im Wesen lückenlos hier das Revisionsmaterial des Gerichtes hinsicht­lich des Rechtverfertigungsverfahrens verwahrt. Auch die Archivalien der Budapester Volksanwaltschaft /Posten 2/ kamen nur zum Bruchteil in die Verwahrung des Archivs, die Übernahme des ganzen Materials bildet eine Aufgabe der nahen Zukunft. Der Sondersenat des Wuchergerichtes, gemeinhin Ar­beitergericht genannt, der auf Grund des Gesetzes XXIII vom Jahre. 1947 die wirtschaftlichen Delikte ahndete , ist vor­läufig im Archiv aus dem sozialistischen Zeitalter nicht vertreten. Von den alten Gerichten und Staatsanwaltschaften kamen nur die Schriften der Budapester Tafel und der Budapester

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