Bónis György: Fővárosi Levéltár (volt Budapesti 1. sz. Állami Levéltár) 4. A jogszolgáltatás budapesti területi szervei. Kapitalista és szocialista korszak -Levéltári alapleltárak II. (Kézirat. Budapest, 1961)

MUTATÓ

- 255 ­dies gibt den Fondsgruppen die römische Ziffernbezeichnung /in diesem Fall VII/ und den Ziffernrahmen der typischen Fonds. Für das kapitalistische Zeitalter haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften den Ziffernrahmen 1-100, die Straf­und Besserungsanstalten 101-150, und die öffentlichen Notare von 151 an nach Bedarf. Daher verweisen die Sprünge in der Nummerierung nicht auf Mängel, sondern auf die Anpassung an diese Rahmen. Wir können unsere Überzeugung nicht verschwei­gen, dass die Einteilung der "Grundsätze der Redaktion" vielfach mechanisch ist , und hinsichtlich der Zeitgrenzen /1848,1945/ der organischen Einheit der Akten widerspricht. Im Folgenden haben wir also den Jahreskreis der Fonds viel­fach über die angegebenen Zeitgrenzen hinausgeführt , und auf den sozialistischen Teil der physisch einheitlich behandel­ten Fonds an entsprechenden Stellen hingewiesen. Dem System der "Grundsätze der Redaktion" ist es auch zuzuschreiben, dass wir die Schriften der Notariatskammer und der schon als Facharchiv tätigen Rechtsanwa Itskammer, die in unserem Archiv mit den Judikatursakten zusammen behandelt werden, als Anhang vorgeführt haben. Die Archivalien der Gerichte und Staatsanwaltschaften aus dem kapitalistischen Zeitalter /der manchmal um einige Jahre darüber hinausgreift/ haben wir nicht in der Reihen­folge der Entstehung dieser Organe, sondern nach der Hier­archie der Rechtsprechung fortschreitend behandelt. Ihre Ordnung ist also /im Einklang mit •den "Grundsätzen der Re­daktion"/ der folgende: Tafel, Gerichtshöfe, Bezirksgerichte, Gerichte der Arbeiterversicherung, Oberstaatsanwaltschaft , Staatsanwaltschaft. Dann folgen die Schriften der beiden Strafanstalten, sofern sie ins Archiv gekommen sind, schliesslich die Schriften der Budapester öffentlichen No­tare in der Reihenfolge der Bezirke bzw. .Randstädte. Räterepubli k /Fondsgruppe XVI/ Die Räterepublik wollte an die Stelle der bürgerlichen

Next

/
Thumbnails
Contents