Tóth Péter: A Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai. Gömör vármegye 1771 - Borsodi Levéltári Füzetek 48. (Miskolc, 2010)

A kérdőpontok

C und in Ansehung der Jahrmärkte in Privilegium auf Seiten der gantzen Gemeinde von 4 Februar 1763 sub D vorhanden. III. Die herschaftlichen Abgaben werden nach Gemeinen von ohngefährt 1725 eingeführten Gebrauch abgenommen und einem jedweden Grundherschaft von einen jeglichen Einwohnerschaft verschidene Arth bezahlet, als welches aus der nachfolgender Specification erhellet, und zwar: Von Seiten Herren Graffen Stephan Andrassy: Ein gantz Ansässiger zahlt jährlich vor alle herschaftliche Abgaben Rf. 5. Von Seiten Herr General Barons Carl Andrássy: Ein gantz Ansässiger zahlt jährlich vor alle herschaftliche Abgaben Rf. 5 Kr. 50 vorn Haselhun Kr. 24 und Nägel-Geld Kr. 12, andern aber Rf. 4 Kr. 10 vorn Haselhun Kr. 24 und Nägel.Geld 12, noch andern dergleichen Rf. 2 Kr. 30 vorn Haselhun Kr. 24 und Nägel-Geld Kr. 12. Item etwelche Rf. 5 Kr. 19 1/2, etwelche Rf. 5, etwelche Rf. 4 Kr. 44, etwelche Rf. 3 Kr. 54 und etwelche Rf. 3 Kr. 4. Halb Ansässige zahln ferner etwelche Rf. 3 Kr. 20 vorn Haselhun Kr. 24 Nägel-Geld Kr. 12, andere Rf. 2 Kr. 54 vorn Haselhung Kr. 24 und Nägel-Geld Kr. 12 und etwelche sodann Rf. 3 Kr. 4. Von Seiten der löblichen Schmölnitzer Negotiation: Ein gantz Ansässiger zahlt jährlich vor alle herschaftliche Abgaben Rf. 6 Kr. 42 1/2, andern dergleichen Rf. 6 Kr. 23, etwelche aber Rf. 5 Kr. 35 1/2, etwelche Rf. 5 Kr. 22, etwelche 4 Kr. 54, etwelche Rf. 4 Kr. 39, etwelche Rf. 4 Kr. 27 1/2, etwelche Rf. 4 Kr. 14, etwelche Rf. 3 Kr. 53 1/2 und etwelche Rf. 2 Kr. 44. Von Seiten Herrn Plerics: Ein gantz Ansässiger zahl(!) jährlich Rf. 6 Kr. 40 und andern dergleichen Rf. 5, etwelche aber Rf. 4 Kr. 30, etwelche item Rf. 4 Kr. 10, etwelche Rf. 3 Kr. 20, etwelche Rf. 2 Kr. 30 und etwelche Rf. 1 Kr. 40. Nebst diesen ist ein jedweder unten ihnen schuldig zu geben jährlich 1000 Schind-Nägel ein Zahl Eisen und einen Haselhun in Natura oder in Wahren. Von Seiten des Herrn Caspar Szontagh: Ein gantz Ansässiger zahlet jährlich vor alle herschaftliche Abgaben Rf. 6 Kr. 40, die andern aer Rf. 4 Kr. 10. 53

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