Nemzetiségi ügyek dokumentumai Baranyában 1945-1950 - Tanulmányok és források Baranya megye történetéből 9. (Pécs, 2002)
Bevezető
Einleitung Mit der sowjetischen Besetzung des Komitates Branau/Baranya Ende November 1944 wurde - wenige Wochen vor der Gründung der Provisorischen Volksversammlung und der Provisorischen Nationalregierung am 21. Dezember in Debrecen - eine neue politische Einrichtung geschaffen, eine Koalitionsführung. Das Gebiet des Komitates hatte sich wegen der Revision der Trianoner Staatsgrenze wieder verändert. Die Siedlungen des Baranyaer Dreiecks', des größten Teils des ehemaligen Bezirks Baranyavár, gerieten wieder unter jugoslawische Oberherrschaft. Für die politische Leitung des Komitates war im Weiteren ihre durch die Frontlinien verursachte, vom Regierungssitz Debrecen isolierte Lage charakterisch. Diese Isoliertheit erforderte eine monatelang dauernde Selbstverwaltung im Komitat. Nachdem sich die Fronüinien immer mehr nach Westen verschoben hatten und die Regierung nach Budapest übersiedelt war, verstärkte sich zunehmend der Einfluss der Regierung auf die Verwaltung des Komitates. Die politische Leitung des Komitates war zweipolig. Der jeweilige Obergespan, bzw. das Nationalkomitee der Stadt Pécs und des Komitates Baranya erfüllten auf paritätischer Grundlage theoretische, oft auch praktisch-politische oder auch Verwaltungsaufgabcn. Der Vorsitzende des Nationalkomitees war meistens der jeweilige Obergespan. Das Amt des Obergespans der Stadt Pécs und des Komitates Baranya bekleideten Dr. István Boros (MKP - Ungarische Kommunistische Partei) 1945. Dr. Endre Kertész (FgKP Unabhängige Kleinlandwirtepartei) 1946-1947. Dr. János Gyetvai (MKP - MDP Ungarische Kommunistische Partei - Partei der Ungarischen Werktätigen) 1948-1949 und Dr. Ferenc Münnich (MDP). In den meisten Fällen übte eine Person mehrere Ämter aus. Eine Ausnahme bildete der Obergespan der Stadt Pécs, Dr. Ferenc Münnich. Die Kontakte der Obergespane mit den Regierungsorganen, vor allem mit dem Ministerpräsidium und Innenministerium, funktionierten- als Ergebnis der Konsolidierung - immer mehr nach dem bewährten alten System, d. h., die Obergespane berichteten regelmäßig über die gegenwärtige Situation im Komitat, sie erfüllten eine Vermittlerrolle zwischen der Regierung und der Selbstverwaltung des Komitates. In den Akten der Obergespane waren auch die Verordnungen und Informationsmaterialien der Regierungsorgane zu finden. Die Minderheitenangelegenheiten gehörten erst im Späteren zum Aufgabenbereich der Obergespane, der Grund dafür muss die Besetzung gewesen sein. Das Verwaltungsnetz des Komitates brach zusammen, die Verwaltungsorgane der Gemeinden und Kreise blieben auf sich allein gestellt, sie mussten ihre Entscheidungen selbst treffen. Die erste selbstständig gefällte Entscheidung bezog sich auf die deutschsprachige Bevölkerung, sie war die Ausführung des von der Roten Année am 22. Dezember 1944 erlassenen Mobili-