Füzes Miklós: Valami Magyarországon maradt - Etwas blieb daheim in Ungarn. A kitelepített magyarországi németek beilleszkedése Németországban - Eingliederung der vertriebenen Ungarndeutschen in Deutschland (Pécs, 1999)

III. Személyes átélés - Nemzeti hovatartozás

April schickte man einen aus 287 Eleker Flüchtlingen bestehenden Transport aus 60 dem Lager Malmsheim in die Stadt. Zwischen September und November folgten ihnen in 13 Transporten weitere 533 Flüchtlinge und Vertriebene, darunter auch Un­garndeutsche, u. a. aus Csávoly. Diese Transporte wurden aus Insassen verschiedener Quarantänelager des Landkreises Waiblingen zusammengestellt. Für ihre Aufnahme in Waiblingen wurde bereits im November 1945 ein Plan erarbeitet. Man plante die Aufstellung von vier Bataillonen und bestimmte auch deren Vorsteher. Auch die Kinderpfleger wurden ausgewählt. Die Transporte sollten mittels 4 Lastkraftwagen abgewickelt werden. Es wurden die beiden Küchenchefs und ihre Gehilfen sowie die Lagerarbeiter ausgewählt, die für die Heizung zu sorgen hatten. Im Plan wurde eigens betont, daß niemand die Züge ohne Genehmigung ver­lassen dürfe. Nach der ärztlichen Untersuchung sollten die Flüchtlinge entsprechend dem Zustand des Lagers in vier Bataillone aufgeteilt werden. Ins erste Bataillon soll­ten Alleinstehende mit Kindern kommen, die übrigen Familien sollten anderen Bataillonen zugeteilt werden. Zuerst würden das erste und das zweite Bataillon abziehen, nachdem ihr Gepäck auf die Lastautos geladen worden war. Sie selbst soll­ten den Weg zum Lager zu Fuß zurücklegen. Ihnen sollten das dritte und das vierte Bataillon auf ähnliche Art und Weise folgen. Im Lager sollten die Flüchtlinge die Räumlichkeiten selbst untereinander aufteilen. Nach der Besetzung der Unterkünfte sollten der Lagerälteste sowie die je nach Wohnraum gewählten Sprecher die Ordnung der Benutzung der Lagerräume besprechen: Beleuchtung, Fleizung, Versorgung usw. Jedem Flüchtling sollte auch ein Lagerreglement ausgehändigt werden. Es stand im Plan, daß ihnen einige Stunden nach ihrer Ankunft warmes Essen vorgesetzt werden sollte. Die Registrie­rung und die Mitteilung aller Informationen bezüglich ihrer Zukunft sollten am nächsten Tag stattfinden. Die Ankömmlinge sollten nach Anordnung des staatlichen Gesundheitsamtes zur Vermeidung der Infizierung der örtlichen Bevölkerung untersucht werden. Vor der Unterbringung bei der Zivilbevölkerung sollten alle Flüchtlinge in ein Quarantänelager gebracht werden. Zum Empfang der Züge am Bahnhof sollten erscheinen: der Arzt und zwei Schwestern des Gesundheitsamtes, eine Hilfsärztin, der Kolonnenarzt, ein Gesundheitsteam des Roten Kreuzes mit 6 Tragbahren, 2 Gesundheitswagen mit 4 Liegeplätzen für die Kranken, 2 Feuerwehrmannschafts­wagen mit je 8 Sitzen, 6 Hilfskräfte des Roten Kreuzes und eine entsprechende Anzahl von Sicherheitskräften zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Die Insassen der Viehwaggons sollten zuerst vom Arzt des Gesundheitsamtes sowie von der Hilfs­ärztin untersucht werden, damit festgestellt werde, wer eine akute Krankheit hat. Diese Personen sollten laut Plan in ein Pflegeheim verbracht werden. Die Insassen der Personenwaggons sollten die Ankunft des Amtsarztes abwarten. Die Gesunden sollten in die vorgesehenen Lager begleitet werden, wo man die Versorgung für sie

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