Kirche in Österreich
Verzeichnis der verwendeten Fachausdrücke
13 Notar: Ursprünglich jeder Urkundenschreiber, dann die vom Staat zur Abfassung öffentlich-gültiger Urkunden autorisierte rechtskundige Person. Notariatsinstrument: Von einem öffentlichen Notar geschriebene oder beglaubigte Urkunde. Notifikation: Bekanntmachung, offizielle Mitteilung z. B. eines Amtsantrittes. Novene: Neun Tage sich wiederholende kath. Andachtsübung. Noviziat: Gewöhnlich einjährige Prüfungszeit, die die N o- vizen, d. h. die, die in einen geistlichen Orden ein- treten wollen, bestehen müssen. Offizium: siehe Brevier. Offizial: Ständiger beamteter Vertreter des Bischofs in der Verwaltung der Diözese. Pallium: Teil des päpstlichen und erzbischöflichen Ornates (ringförmig über die Schultern gehende, vorn und hinten kurz herabfallende weiße Binde mit eingewirkten schwarzen Kreuzen). Original: Urschrift. Pancharte: Zusammenfassende Bestätigung von Urkundenabschriften. Paramente: Ornat der kath. Geistlichkeit, Kelch- und Altarbekleidung. Patent: Öffentlich bekanntgegebener obrigkeitlicher Befehl, dann Anstellungs- und Bestallungsurkunde, schließlich Schutzurkunde, in der bestimmte Vorteile oder Vorrechte zugesichert sind. Patron: Beschützer, Schutzherr. Patronatsrecht: s. Präsentationsreeht. Pergament: Aus Tierhaut (Schaf, Ziege) gewonnener Schreibstoff. Man unterscheidet nördliches (beidseitig) und südliches (einseitig) bearbeitetes Pergament. Pfründe: Kirchengut, dessen Ertrag bestimmten geistlichen Personen zukommt. Pönitentiarie: Päpstlicher Gerichtshof zur Behandlung der der päpstlichen Entscheidung vorbehaltenen Fälle. Präsentationsrecht: Recht des Schutzherrn einer Kirche, den anstellungsbereohtigten Oberen einen Kandidaten als Pfarrer oder Kaplan vorzuschlagen.