Prag – Wien – Pressburg in der Diplomatie 1920-2005 – Katalog zur Ausstellung

DIE GESCHICHTE DER GEGENSEITIGEN DIPLOMATISCHEN BEZIEHUNGEN

DIE GESCHICHTE DER GEGENSEITIGEN DIPLOMATISCHEN BEZIEHUNGEN Die Beziehungen zwischen beiden Ländern wurden anfangs von ungelösten Fragen bestimmt, die sich aus der Trennung der ehemaligen Monarchie ergaben. Deshalb wurde nach der Ausrufung der eigenständigen Tschechoslowakei am 28.10.1918 das Amt des Bevollmächtigten der Tschechoslowakischen Republik in Wien eingerichtet, das Vlastimil Tusar bekleidete. Die österreichische Regierung benannte Dr. Ferdinand Marek zu ihrem Bevollmächtigten in Prag, der das Amt am 30.12.1918 antrat. Zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Ländern konnte es jedoch erst nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens von Saint Germain am 10.9.1919 und nach der Durchsetzung der außenpolitischen Konzeption der Tschechoslowakischen Republik in Bezug auf Österreich kommen, die mit der Unterzeichnung des Protokolls gemeinsam mit Österreich am 12.1.1920 bestätigt wurde. Als Datum für die offizielle Aufnahme diplomatischer Kontakte gilt der 20.1.1920, als der erste österreichische Chargé d'affaires Dr. Ferdinand Marek dem Außenminister seinen Kabinettsbrief überreichte. Die tschechoslowakische Seite tat dies durch ihren Chargé d'affaires Dr. Robert Flieder vier Tage später. Im Jahre 1922 wurden die gegenseitigen Beziehungen auf die Ebene einer Gesandtschaft erhoben, Gesandter der Tschechoslowakei in Wien wurde Dr. Kamil Krofta, der am 13.1.1922 sein Beglaubigungsschreiben überreichte. Österreichischer Gesandter in Prag war ab dem 11.4.1922 der bisherige Chargé d'affaires Dr. Ferdinand Marek, der das Amt bis März 1938 inne hatte und somit zum am längsten amtierenden Diplomaten in der Tschechoslowakei der Zwischenkriegszeit avancierte. Nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland fuhr der Gesandte Dr. Ferdinand Marek am 15.3.1938 in den Urlaub. Die Leitung der Vertretungsbehörde wurde von Legationsrat Nikolaus Schleinitz-Prokesch als Chargé d'affaires übernommen. Er unterstand dabei dem deutschen Gesandten Dr. Ernst Eisenlohr. Per Beschluss der Regierung der ŐSR wurde die Tätigkeit der Gesandtschaft in Wien zum 2.4.1938 eingestellt. Bei der Auflösung wurden das Amt und das Gebäude am 25.5.1938 durch den Gesandten Dr. Rudolf Künzl-Jizersky an den Generalkonsul F. Öebesta übergeben, der dann das tschechoslowakische Generalkonsulat in Wien bis zum 15.3.1939 weiterführte. Am 13.11.1945 wurde durch den Vorsitz der Regierung der CSR die Regierung unter Karl Renner anerkannt, im Oktober 1945 wurden diplomatische Vertreter auf der Ebene von Bevollmächtigten zur Wahrung der Interessen der einzelnen Länder ausgetauscht. Tschechoslowakischer Bevollmächtigter in Wien wurde Frantisek Borek-Dohalsky, österreichischer Bevollmächtigter Alois Vollgruber. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ging der Entscheidung der Regierung der CSR vom 23.4.1946 über die Anerkennung Österreichs und seiner Regierung de iure und über den Austausch politischer Vertreter voraus. Mit der Unterzeichnung des Abkommens der vier Besatzungsmächte am 28.6.1946 in Wien wurde Österreich die Entscheidungsfreiheit bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zugesichert. Nach der Wiederaufnahme der Beziehungen mit den USA im September 1946 waren die Bedingungen der Regierung der ŐSR vom 13.11.1945 erfüllt, die verlangten, diplomatische Vertreter auszutauschen, sobald dies zumindest eine Besatzungsmacht tut. Der faktischen Umsetzung ging ein Vorschlag eines österreichischen politischen Vertreters in der ÖSR voraus, als dieser bei einem 9

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