Ausstellungskatalog „Revolution 1848”

Thomas Kletečka: Einleitung zur Ausstellung

Ausstellung 3. März - 31. August 1998 nett nur recht sein Denn solange keine Entschei­dung fiel, war es auch nicht gezwungen, offiziell Stellung zu beziehen. Inzwischen betrieb es eine Politik des vorsichtigen Abwartens und Hinaus- zögems. So brauchte die österreichische Regie­rung zwei Monate, um - als letzte der aufgefor­derten Einzelstaatsregierungen des Bundes - ei­nen Bevollmächtigten bei der neugeschaffenen Zentralgewalt in Frankfurt zu ernennen. Auch ihre militärischen Verpflichtungen dem Deutschen Bund gegenüber glaubte sie den österreichischen Interessen nachstellen zu können, als sie die Hälfte des für das deutsche Bundeskontingent aufgestell­ten Truppen zur Verstärkung der Italienarmee um- dirigierte. Gegen Ende 1848 hatte sich die Lage Österreichs aber entschieden geändert. Mit der Niederwerfung des Wiener Oktoberaufstandes war der Revolution die Spitze gebrochen worden, und der Sieg Radetzkys in Italien verschaffte der Regierung auch einen grö­ßeren außenpolitischen Spielraum. So konnte Schwarzenberg m seiner programatischen Rede am 27. November 1848 vor dem Kremsierer Reichs­tag als Ministerpräsident und Außenminister der sechs Tage zuvor gebildeten neuen Regierung hin­sichtlich seiner Deutschlandpolitik sagen: “... erst wenn das verjüngte Österreich und das verjüngte Deutschland zu neuen und festen Formen gelangt sind, wird es möglich sein, ihre gegenseitigen Be­ziehungen staatlich zu bestimmen”. Die gewaltsame Niederwerfung des Wiener Oktober­aufstandes markierte das Ende der aktiven revolu­tionären Bewegung im nichtungarischen Teil der Habsburgermonarchie. Zwar fühlte sich die neue Regierung unter Schwarzenberg zunächst formal an die der Krone durch die Revolution abgerunge­nen Zugeständnisse gebunden. So konnte der Reichstag nach einer Unterbrechung seme Arbeit an der Verfassung - nun allerdings in Kremsier - fortsetzen. Doch inhaltlich war die Regierung be­strebt, die revolutionären Errungenschaften zu be­seitigen - beispielsw eise durch die sukzessive Eli­minierung des Instituts der Nationalgarden oder durch administrative Einschränkung der Pressefrei­heit. Mit der Auflösung des Kremsierer Reichs­tages und der Oktroyierung der Verfassung im März 1849 wurde vorläufig der Schlußpunkt der Revo­lution von 1848 gesetzt. Die Reaktion war sich allerdings bewußt, daß eine Rückkehr zum status quo ante nicht mehr möglich war und Reformen auf allen Gebieten des öffentli­chen Lebens notwendig waren. Die Aufgabe, die sie sich gestellt hatte, war allerdings nicht so ein­fach zu lösen. Einerseits ging ihr Bestreben dahin, die vormärzliche Herrschaftsstruktur möglichst wie­derherzustellen, andererseits war ihr von Anfang an klar, daß der durch die Revolution ausgelöste Modemisierungsschub nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, ja im gewissen Sinne zur Erhaltung der Gesamtmonarchie geradezu not­wendig war. Obwohl die oktroyierte Verfassung vom 4.3.1849 de facto nie in Kraft getreten ist, wurde die ‘^Neugestaltung Österreichs”, um den adäquaten Ausdruck des Neoabsolutismus zu ver­wenden, konsequent auf ihrer Basis weiter voran- getneben. Im Vordergrund stand die Idee, das ge­samte Reich verwaltungstechnisch zu vereinheitli­chen. Die nach und nach von der Regierung aus­gearbeiteten und vom Kaiser bewilligten Landes­verfassungen und die diesbezüglichen Wahl­ordnungen waren ebenso ein Schritt in diese Rich­tung wie die neue effiziente Organisierung der Ju­stizverwaltung, wobei hier die liberale Forderung nach der Trennung der Justiz von der ausübenden Gewalt, der Regierung, verwirklicht wurde Im Sinne einer Modernisierung muß auch die Ausar­beitung eines neuen Strafgesetzes und einer neuen Strafprozeßordnung, die Organisierung eines Ober­sten Gerichts- und Cassationshofes, die Einführung einer für ganz Österreich geltenden Wechselord­nung, die Errichtung von Handels- und Gewerbe- kammem im gesamten Staat, das Inkrafttreten der neuen Notariatsordnung sowie eine einheitliche Eisenbahnbetriebsordnung für den gesamten Be­reich der Habsburgermonarchie beurteilt werden. Alle diese Maßnahmen, die für die Ausbildung und Weiterentwicklung der bürgerlichen Gesellschaft unumgänglich notwendig waren, waren auf der anderen Seite als tendenziell vereinheitlichend ein denkbar geeignetes Mittel zur Installierung eines starken Zentralismus Das wiederum bedeutete unter den konkreten politischen Bedingungen der nachrevolutionären Ära die Stärkung einer Regie­rung, die danach trachtete, politische - bürgerliche - Rechte zu beschneiden und die absolutistische Re­gierungsform wieder aufleben zu lassen. ©

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