Der Beamte – Franz Grillparzer

Einleitung

- 11 ­Agenten, oder Sachwaltern ohne voraus gegangenen schriftlichen Auftrag weder die Einsicht gestatten, noch Abschriften ertheilen; alle amtlichen Geheimniße bis in Ihre Grube pflichtmässig verschwei­gen, und stets so handeln, wie es der Rechtschaffenheit gemäß, und ein ge­treuer Diener Sr.K.K.Majestät zu thun schuldig und verpflichtet ist, und sich hievon weder durch Gunst oder Ungunst, Freund- oder Feindschaft, noch durch Ver heißungen oder Gaben abwendig machen laßen. Auch werden Sie schwören, daß Sie mit keiner geheimen Gesellschaft oder Ver­brüderung weder im In- noch Auslande verflochten sind, oder wenn Sie es wären sich alsogleich davon losmachen, noch fürs Künftige in dergleichen geheime Ver bindungen unter was immer für einem Vor­wände sich einlaßen wollen. Wien den 1. Februar 832 Franz Grillparzer e.h. 15 8. März 1837 Bericht über die grundbücherlichen Ver­hältnisse des Niederländerhofes in Wiener Neustadt. Mit eigenhändiger Unter schrift. "...die Behelfe zur Aufklärung der grund bücherlichen Verhältnisse des sogenann­ten Niederländerhofes in Wiener Neustadt aufzusuchen, und vorzulegen ist keine Mühe gespart und die Forschung auf alle Abteilungen des Archivs ausgedehnt wor­den, wodurch auch der gegenwärtige Be­richt sich bis Jetzt verzögert hat, es konnte aber durchaus über den eigent­lichen Ankauf dieses Gebäudes und die

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