Historische Momente polnisch-österreichischer Beziehungen vom 14. – 20. Jh.

Jerzy Gaul, Warschau: Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Polen und Österreich vom 14.-20. Jahrhundert

Art Gotuchowskis oder Schmerlings liberalem Zentralismus wählte man 1867 den Weg eines Ausgleichs mit Ungarn, indem der Staat in eine Doppelmonarchie mit zwei Regierungen und zwei Parlamenten für jede Reichshälfte bei gleichzeitigen gemeinsamen Institutionen (gemeinsamer Ministerrat, gemeinsame Ministerien für Äußeres, Krieg und Finanzen, Delegationen) umgewandelt wurde. Für die österreichische Reichshälfte wurde mit dem Staatsgrundgesetz der Weg zur parlamentarischen konstitutionellen Monarchie beschritten. Der Dualismus war aber auf Dauer nicht in der Lage, die nationalen Probleme der aus mehreren Nationen bestehenden Monarchie zu lösen, und obwohl der Ausspruch Franz Palackys, wenn es Österreich nicht gäbe, müsste man es erfinden, eine gewisse Berechtigung hatte, träumten Tschechen, Südslawen und Ruthenen von der Gewinnung der vollen Unabhängigkeit und suchten Hilfe bei ihren ausländischen Nachbarn, besonders Russland. Die Einführung der liberalen Verfassung vom Dezember 1867 stand doch in gewissem Grade den nationalen Aspirationen entgegen. Die Polen hatten ihre wichtigste Forderung, die gleiche Behandlung wie Ungarn, nicht erreicht, aber es kam schließlich zu einem Übereinkommen zwischen den polnischen konservativen Politikern und Kaiser Franz Joseph, dessen Beweis die berühmte Denkschrift des Galizischen Landtages vom 10. Dezember 1866 ist („Bei Ihnen, Allerhöchster Herr, stehen wir und wollen wir stehen“). Im Rahmen der Autonomie hatte Galizien bereits 1861 einen Landtag und als dessen Vollstreckungsorgan den so genannten Landesausschuss erhalten, der unter 10

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